Bildungskarenz, Pensionen, Vignette & Co
Was sich 2026 alles in Österreich ändert

Seien es Altersteilzeit, Familienleistungen, Pensionserhöhungen oder die letzte Klebevignette – das Jahr 2026 bringt viele Änderungen mit sich, egal ob für jung oder alt. (Symbolfoto) | Foto: symbolfoto: pixabay
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  • Seien es Altersteilzeit, Familienleistungen, Pensionserhöhungen oder die letzte Klebevignette – das Jahr 2026 bringt viele Änderungen mit sich, egal ob für jung oder alt. (Symbolfoto)
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Mit 1. Jänner 2026 kommen zahlreiche Änderungen und Neuerungen auf Österreich zu. Einige Leistungen werden gestrichen, dafür gibt es an anderen Stellen Entlastungen für Privathaushalte und Unternehmen.

ÖSTERREICH. Die Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form ist passé, die Pensionserhöhungen werden gedeckelt und die Valorisierung zahlreicher Familienleistungen wird ausgesetzt. Grund dafür sind die Sparmaßnahmen der Bundesregierung. Dem gegenüber stehen neue Kassenleistungen, der Entfall der Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte und die Senkung der Elektrizitätsabgabe. Was sich im neuen Jahr alles ändert:

Arbeitslosengeld & Zuverdienst

Ab Jänner ist es Beziehern von Arbeitslosengeld nicht mehr so einfach möglich, sich mit einem Nebenjob etwas geringfügig dazuzuverdienen. Möglich ist das nur noch für bestimmte Gruppen, wie Langzeitarbeitslose oder Personen über 50 Jahre.

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

Die Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form gibt es nicht mehr, sie wird durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Die Voraussetzungen und Nachweise sind deutlich strenger geregelt. Außerdem kann die Weiterbildungszeit nicht mehr unmittelbar nach der Elternzeit in Anspruch genommen werden.

Weiterbildungszeit soll Bildungskarenz ab 2026 ersetzen

Pensionserhöhung

2026 werden nur Pensionen in Höhe von maximal 2.500 Euro voll an die Inflationsrate von 2,7 Prozent angepasst. Alle anderen Pensionsbezieher erhalten einen Fixbetrag von 67,50 Euro. Begründet wird die Deckelung mit der Budgetkonsolidierung.

Altersteilzeit

Teilpension: Ältere Arbeitnehmende, die bereits Anspruch auf eine vorzeitige oder reguläre Pension haben, können ab 2026 ihre Arbeitszeit freiwillig und mit flexiblem Stundenausmaß reduzieren.

Anpassungen wird es auch bei Altersteilzeit sowie Korridorpension geben. (Symbolfoto) | Foto:  ivanmoreno (YAYMicro)/PantherMedia
  • Anpassungen wird es auch bei Altersteilzeit sowie Korridorpension geben. (Symbolfoto)
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Korridorpension: Das Antrittsalter für die Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre, die erforderliche Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre. Davon betroffen sind die Geburtsjahrgänge ab 1964.

Familienleistungen

Die sonst übliche Valorisierend von Familienleistungen werden 2026 und 2027 ausgesetzt. Das betrifft:

  • Kinderbetreuungsgeld
  • Kinderabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Familienbeihilfe
  • Familienzeitbonus
Auch die Valorisierung von Familienleistungen wird 2026 und 2027 ausgesetzt. (Symbolfoto) | Foto: Panthermedia/mschuppi
  • Auch die Valorisierung von Familienleistungen wird 2026 und 2027 ausgesetzt. (Symbolfoto)
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Pendlereuro & SV-Rückerstattung

Die Abschaffung des Klimabonus soll teilweise ausgeglichen werden. Deshalb wird der Pendlereuro ab Jänner von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer angehoben. Auch die SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer, die Anspruch auf die Pendlerpauschale haben, wird erhöht und beträgt ab 2026 dann 750 Euro.

"Tamponsteuer"

Ab Neujahr werden Menstruationsprodukte günstiger. Die Mehrwertsteuer auf Binden, Tampons und Co. entfällt. Damit will die Regierung Periodenarmut - also den mangelnden Zugang zu Hygieneprodukten für Einkommensschwache - bekämpfen. 2021 wurde die Steuer erstmals von 20 auf 10 Prozent halbiert, künftig fällt sie zur Gänze weg.

Elektrizitätsabgabe

Die Abgabe für Unternehmen soll von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 0,82 Cent sinken. Für private Haushalte sinkt der Satz sogar auf 0,1 Cent je kWh. Das soll für einen durchschnittlichen Haushalt eine Entlastung von 50 Euro pro Jahr bringen.

Niedrigere Elektrizitätsabgabe soll 50 Euro im Jahr sparen

Lohntransparenz

Gemäß der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz müssen Unternehmen ab Juni 2026 Auskunft über die durchschnittliche Entgelthöhe für ähnlichen Tätigkeiten offenlegen. Gravierende Unterschiede müssen zudem begründen werden können. Arbeitnehmer haben ab wiederum das Recht, offen über Gehälter sprechen zu dürfen. Etwaige Verschwiegenheitsklauseln sind nichtig.

Geräte-Retter-Prämie

Die Geräte-Retter-Prämie ersetzt den Reparaturbonus. Ab 12. Jänner kann der Bon online erstellt werden und ist dann drei Wochen lang bei ausgewählten Betrieben einlösbar.
Zwar werden weiterhin bis zu 50 Prozent der Bruttokosten übernommen, jedoch sinkt der maximale Zuschuss von 200 Euro auf 130 Euro. Kostenvoranschläge blieben bis 30 Euro förderbar. 

Geräte-Retter-Prämie ersetzt ab Jänner Reparaturbonus

Gesundheitsfonds

Mit dem neuen Gesundheitsreformfonds in Höhe von 500 Millionen Euro soll die medizinische Versorgung verbessert, Wartezeiten verkürzt und die Präventionsmedizin ausgebaut werden. Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes soll ab Oktober 2026 zur Verfügung stehen.

Neuer Fonds soll Gesundheitssystem modernisieren

Neue Kassenleistung

Ab dem Frühjahr wird die klinisch-psychologische Therapie zur Kassenleistung. Bislang gab es lediglich Kostenzuschüsse. Pro Jahr werden 120.700 Behandlungseinheiten zur Verfügung stehen.

Freibetragshöhe

Im kommenden Jahr werden bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro nicht besteuert. Zusätzlich sind Sonn- und Feiertagsentgeld wieder steuerfrei. Letzteres soll im Jänner rückwirkend mit Jahresbeginn beschlossen werden.

Regierung legt steuerfreien Freibetrag für 2026 fest

Vignette

Die rote Jahresvignette für das heurige Jahr wird die letzte Klebevignette sein. Ab 2027 wird es das Pickerl nur noch digital geben. Die Tarife werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben wieder an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst.

Die "feuerrote" Klebevignette 2026 ist bereits erhältlich – und wird die letzte Klebevignette sein. | Foto: Asfinag
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Für 2026 gelten diese Tarife:

  • Jahresvignette: 106,80 Euro für Pkw, 42,70 Euro für Motorräder
  • Zwei-Monats-Vignette: 32,00 Euro für Pkw, 12,80 Euro für Motorräder
  • Zehn-Tages-Vignette: 12,80 Euro für Pkw, 5,10 Euro für Motorräder
  • 1-Tages-Vignette: 9,60 Euro für Pkw, 3,80 Euro für Motorräder (nur digital verfügbar)

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