Gratis Schnelltests, Taxipreise, Heer
Was sich im März in Österreich ändert

Klaudia Tanner: Die frühere NÖ Bauernbund-Direktorin hat neue Tauglichkeitsregeln ausgegeben, die ab 1.3.2021 gelten. | Foto: Bundesheer/Pusch
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  • Klaudia Tanner: Die frühere NÖ Bauernbund-Direktorin hat neue Tauglichkeitsregeln ausgegeben, die ab 1.3.2021 gelten.
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Bundesheer, Taxifahrten, Schnelltests: Ab dem 1. März 2021 treten wieder Neuerungen in Österreich in Kraft.

ÖSTERREICH. Von einem neuen Energielabel bis hin zu Änderungen fürs Bundesheer: Was sich in Österreich ab dem 1. März 2021 ändert, bzw. was man schon jetzt berücksichtigen sollte.

Gratis Schnelltests in Apotheken

Ab 1. März wird es in den Apotheken Gratis-Wohnzimmertests geben. Jeder und jede Sozialversicherte ab dem Alter von 15 Jahren erhält pro Monat fünf Covid-19-Antigentests für zu Hause. Freigegeben werden die Tests für alle, die in der elektronischen Gesundheitsakte vermerkt sind. Die Tests gelten nicht als Eintrittstests.

Neue Preisregelung für Taxifahrten

Mit einer Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes kann künftig ein Pauschalpreis für Taxifahrten bzw. Personenbeförderungen vereinbart werden, wenn diese per Telefon oder Internet bestellt wurden. Die Kosten dürfen dann den bei der Bestellung vereinbarten Preis nicht überschreiten. Damit fällt die Taxameter-Pflicht. Gleichzeitig legt die Verordnung ein Mindestentgelt fest, das nicht unterschritten werden darf. Außerdem können  Landeshauptleute ein Preisband je nach Fahrstrecke oder -dauer festlegen. In Kraft treten sollen die Änderungen für bestellte Fahrten laut Abänderungsantrag mit 1. März 2021, die Möglichkeit für geteilte Fahrten ab 1. Juni 2021.

Bundesheer senkt Tauglichkeitskriterien

"Tauglichkeit neu" heißt die neue Einstufung der "Teiltauglichkeit", die ab 1. März 2021 in Kraft tritt. Tatsächlich bleiben die neun Tauglichkeitsstufen bestehen, es werden aber die Kriterien erweitert bzw. die Ausbildungsvoraussetzungen geändert. Dies soll etwa dazu führen, dass ein schulterverletzter Sportler künftig als tauglich eingestuft würde, führte Tanner aus. Statt am Sturmgewehr könnte er aufgrund seiner Verletzung aber am Pfefferspray ausgebildet werden.

Es werde für jeden einzelnen entschieden, was er tun könne und was nicht, so Heeres-Ministerin Klaudia Tanner. Nicht tauglich sollen in Hinkunft nur jene sein, für die der Grundwehrdienst physisch und psychisch tatsächlich nicht möglich sei. Starten will man mit dem Geburtsjahr 2003. Diejenigen, die heuer aufgrund der Coronakrise von der Stellungskommission noch nicht getestet wurden, werden noch nach dem alten Regime beurteilt. Mit den neuen Kriterien soll es im März 2021 losgehen.

Fonds für Non-Profit-Organisationen verlängert

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr den Fonds für Non-Profit-Organisationen ins Leben gerufen, um gemeinnützige Organisationen - vom Sportverein über Kulturvereine, Umweltschutz-NGOs und anerkannte Glaubensgemeinschaften bis zu Freiwilligen Feuerwehren - während der Pandemie zu unterstützen. Bis jetzt wurden bereits knapp 19.000 Anträge zugesagt und 341 Mio. Euro genehmigt.

Da zahlreiche Vereine nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden, haben Vizekanzler Werner Kogler und Bundesministerin Elisabeth Köstinger eine Verlängerung für das vierte Quartal 2020 erarbeitet. Ab 5. März 2021 können die Anträge gestellt werden. Mehr dazu:

Hilfsfonds für Freiwillige und Vereine verlängert

 

Neues Covid-19-Ratenzahlungsmodell für gestundete Steuern und Abgaben

Die Covid-19-Pandemie hat sich äußerst nachteilig auf die Liquidität der Unternehmen ausgewirkt. Daher wird für Abgabenschulden, die überwiegend Covid-19-bedingt zwischen 15. März 2020 und 31. März 2021 aufgebaut wurden, zwecks Abtragung dieser Verbindlichkeiten eine Sonderregelung geschaffen. In der Sozialversicherung sind Beiträge erfasst, für die Covid-19-bedingte Stundungen und Ratenzahlungen genehmigt wurden. Ein Abbau der aufgestauten Abgaben wäre unter den regulären Vorgaben oft nicht möglich.

Ein Zwei-Phasen-Modell für Abgabenschulden der Finanzverwaltung und Sozialversicherung ist vorgesehen: Die Zahlungsfrist für Stundungen wird von 15. Jänner auf 31. März 2021 verlängert.
Gestundete Abgaben können in Raten über zwei Phasen zurückgezahlt werden. Phase 1 (1. April 2021 bis 30. Juni 2022) umfasst 15 Monate und Phase 2 (1. Juli 2022 bis 31. März 2024) umfasst 21 Monate (insgesamt 36 Monate).

Neues Energielabel für E-Geräte

Ab 1. März 2021 gibt es eine übersichtliche Effizienzskala mit den Klassen A bis G für alle Elektrogeräte („Plus Plus Plus“ gehört der Vergangenheit an). Ein QR-Code, überarbeitete Piktogramme und neue Testmethoden machen das Energielabel praxisnäher und einfach verständlich. Eine kostenlose Web-App wird den Vergleich der Gesamtkosten (Anschaffung und Betrieb) über die gesamte Lebensdauer ermöglichen. Konkret kommt ab 1. März bei Haushaltskühl- und Gefrierschränken, Weinlagerkühlschränken, Waschmaschinen und Waschtrocknern, Geschirrspülern, Fernsehern sowie elektronischen Displays das neue Energielabel zum Einsatz. Die Geräte im Handel und Online-Shops werden dann mit einer übersichtlichen Effizienzskala mit den Klassen A bis G gekennzeichnet sein. Neu ist auch ein QR-Code, über den man direkt auf die Produktdatenbank der EU-Kommission gelangt. Aber auch die Testmethoden und weitere Details wurden überarbeitet. Nach der Übergangsphase vom alten zum neuen Label, die 14 Arbeitstage dauert, wird es auch eine kostenlose App geben. Das Tool wird auf der Webseite https://www.label2020.at, die heute schon zahlreiche Informationsmaterialien bietet, kostenlos  und mehrsprachig zur Verfügung stehen. 

Vormerken für Juli: Autofahren wird teurer

Ab Juli 2021 wird die zweite Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft treten. Diese führt dazu, dass der Höchststeuersatz von 32 auf 50 Prozent und damit abermals die Höhe der NoVA deutlich angehoben wird. Zusätzlich wird ab Juli auch der Malus-Betrag von 40 auf 50 Euro pro Gramm erhöht. Bis 2024 wird die Höhe der NoVa zudem jährlich automatisch steigen. Auch Motorräder werden ab Juli höher besteuert. Hier wird der Höchststeuersatz für Neuzulassungen ebenfalls angehoben.

Was sich 2021 in Österreich alles ändert

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