Winterreifen, höhere Gehälter
Was sich im November 2024 alles ändert

Vereinbaren Sie Ihren Reifenwechsel frühzeitig, um lange Wartezeiten zu vermeiden. | Foto: OEAMTC APA-Fotoservice Hörmandinger
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  • Vereinbaren Sie Ihren Reifenwechsel frühzeitig, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
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Der November steht im Zeichen des Wandels. Und so gibt es einige Neuerungen, die es zu beachten gilt.

ÖSTERREICH. Nicht nur steigen die Gehälter laut KV-Verhandlungen in der Metallindustrie, auch beginnt die Winterreifenpflicht bei bestimmter Straßenlage. Außerdem greifen die neuen Kollektivverträge in Hotel und Gastronomie.

Mitarbeiterprämien

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes für das Jahr 2024 die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitarbeiterprämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter/in abgabenfrei auszuzahlen. Die Mitarbeiterprämie gilt als „Verlängerung“ der Teuerungsprämie für 2022 und 2023. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Zahlung der Mitarbeiterprämie in voller Höhe auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen muss..

Gehaltserhöhungen

Ab 2025 gibt es für zahlreiche Berufsgruppen in Österreich Gehaltserhöhungen, die meist über der Inflationsrate liegen. In der Metallindustrie, einer der größten Branchen, erhalten die rund 200.000 Angestellten bereits ab November 2024 eine Lohnerhöhung, die ein Prozent über der rollierenden Inflation liegt. Im Rahmen des 2023 zwischen den Sozialpartnern vereinbarten Zweijahresabschlusses wurden die Rahmenbedingungen fixiert. Der KV-Abschluss 2024 für die KV Metalltechnische Industrie gilt ab 1.11.2024 und bedeutet konkret: Die Grundstufen der KV-Entgelte werden um 3,8 Prozent angehoben.

Neuer Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe tritt ein neuer Kollektivvertrag in Kraft. Dieser gilt auch für Lehrlinge und Praktikantinnen bzw. Praktikanten im Hotel- und Gastgewerbe. Die neuen Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit passen die Durchrechnungsregelungen für Teilzeitkräfte denen der Vollzeitkräfte an. Sie erhalten ähnliche Überstundenregelungen, und der Betrachtungszeitraum für die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche wurde auf 26 Wochen verlängert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf zwölf freie Sonntage pro Jahr, die mit einem Samstag oder Montag kombiniert werden müssen. Feiertagsarbeit wird gesondert vergütet, und Umkleidezeiten zählen als Arbeitszeit, wenn sie vom Betrieb angeordnet sind. Für Teilzeitbeschäftigte gibt es neue Optionen zur Arbeitszeitgestaltung, darunter die Möglichkeit, ihr Arbeitszeitausmaß zu erhöhen, wenn dies regelmäßig überschritten wird. Im Bereich des Entgelts wurden Nachtarbeitszuschläge neu geregelt, und Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nach einem Monat fällig. Überstunden müssen zeitnah abgerechnet werden, und die Einstufung von Fachkräften wurde vereinfacht.

Jugendliche dürfen nun flexibler an Sonntagen arbeiten, und Lehrlinge, die ihre Abschlussprüfung erfolgreich ablegen, erhalten eine Prämie. Befristete Arbeitsverträge können einmalig verlängert werden, und die Kündigungsfristen folgen den gesetzlichen Vorgaben, wobei der 15. und der Monatsletzte als Kündigungstermine festgelegt wurden. Folgende Teile des neuen Kollektivvertrages gelten erst ab 1.5.2025: Neuregelung der Lohn-/Gehaltsgruppe 4, Anrechnung von Vordienstzeiten bei Fachkräften bzw. Branchenerfahrung bei Hilfskräften und Vereinheitlichung der Dienstzeitzulage (5 Jahre).

Stromanbieter senken Tarife

Nachdem die Strompreise bei vielen Anbietern bereits seit einigen Wochen gesunken sind, erhalten nun auch zahlreiche Kundinnen und Kunden der Salzburg AG ein Angebot zum Tarifwechsel. Beispielsweise sinken die Kosten pro Kilowattstunde im Tarif "Strom Privat" von 23,88 Cent auf 20,28 Cent im neuen Tarif "Strom Privat 24". Der frühere Preis im Tarif "Privat OK" lag sogar bei 32,40 Cent brutto pro kWh. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden pro Jahr ergeben sich dadurch Einsparungen von etwa 108 Euro pro Haushalt. Die Preissenkung gilt ab dem 1. November 2024, und die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. 

Winterreifenpflicht

Am 1. November endet die Sommerreifen-Saison. Ab sofort gilt die situative Winterreifenpflicht. Mehr dazu hier:

Ab 1. November ist Schluss mit Sommerreifen

Equal Pay Day

Der Equal Pay Day, der die Grenze von bezahlten zu unbezahlten Tagen markiert, fällt heuer auf den 1. November und ist damit einen Tag später als im Vorjahr. 61 Tage lang arbeiten Frauen unbezahlt, verglichen mit den Gehältern von Männern. 

Männer verdienen 10.000 Euro mehr als Frauen

Herbstferien

Noch bis 3.11. finden in Österreich Herbstferien statt. Diese sind aufgrund des Falls der beiden Feiertage (der 26. Oktober ist ein Samstag, der 2. November ein Freitag) heuer relativ kurz. Es bieten sich auch anders als in sonstigen Jahren keine "Zwickeltage" an, um die Ferien durch schulautonome Tage zu verlängern. 

Wohnmesse in Wien

Die Erste Wohnmesse 2024 öffnet ihre Türen für alle, die auf der Suche nach ihrem Traumheim oder der nächsten Kapitalanlage sind. Diese führende Veranstaltung im Immobilienbereich bietet Besucherinnen und Besucher in Wien eine einzigartige Gelegenheit, sich umfassend über den aktuellen Wohnmarkt zu informieren. Über das Wochenende hinweg können Interessierte direkt mit Bauträgern, Immobilienmakler:innen, Finanzierungsexperten und anderen Fachleuten in Kontakt treten, um sich beraten zu lassen und die neuesten Wohnprojekte und Trends zu entdecken.

Vereinbaren Sie Ihren Reifenwechsel frühzeitig, um lange Wartezeiten zu vermeiden. | Foto: OEAMTC APA-Fotoservice Hörmandinger
Herbstferien in Österreich | Foto: Panthermedia
Laut e-Control steigt das Interesse an einem Energielieferanten-Wechsel deutlich an.  | Foto: e-Control

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