Kartellrecht
Wettbewerbshüter ermitteln wegen Praktiken von Foodora
- Wie die Bundeswettbewerbsbehörde gegenüber MeinBezirk erklärt, ermittelt man jetzt gegen Foodora wegen möglichen Kartellrechtsverletzungen. (Symbolbild)
- Foto: Kai Pilger/Unsplash
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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat sich die Marktsituation rund und die gängigen Regelungen von Online-Plattformen für Speisenlieferungen genauer angesehen. Vor allem zwei Player teilen sich den Markt. Dabei wurden einige Punkte festgestellt, die den Verdacht eines "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" bei Foodora aufkommen ließen. Jetzt laufen Ermittlungen.
Aktualisiert am 31. August, 12.06 Uhr
ÖSTERREICH. Wer in Österreich per App Essen zu sich nach Hause bestellen möchte, der kommt in Ballungsräumen nicht an diesen beiden Playern vorbei: Lieferando und Foodora (vormals Mjam). Sie sind die zwei dominierenden Plattformen am heimischen Markt, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) klarstellt.
Im März 2023 leitete die Behörde eine Branchenuntersuchung für Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen aufgrund von Hinweisen zu Wettbewerbsproblemen aus dem Markt, der medialen Berichterstattung sowie auf Grundlage von Gesprächen mit anderen Institutionen und EU-Wettbewerbsbehörden ein.
In mehreren Schritten wurden Daten und Informationen zu den zwei marktstärksten Plattformen Foodora und Lieferando sowie von 23 anderen Bestelldiensten und Plattformen erhoben, weiters wurden rund 2.500 Gastrobetriebe in Wien befragt, welche die Plattformen nutzen.
Dominante Stellung
"Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen haben sich innerhalb der Gastronomie in Österreich zu einem wichtigen Faktor etabliert", hält die BWB fest: "Es erfolgten Marktaustritte und -eintritte. 2019 verließ Uber Eats in Österreich den Markt. In den darauffolgenden Jahren waren nur die beiden Plattformen Foodora (vormals Mjam) und Lieferando österreichweit aktiv." 2023 kam auch noch Wolt dazu, zunächst nur in Wien, mittlerweile ist die blaue Marke auch in anderen Städten aktiv.
- Aus Mjam wurde Foodora. Das pinke Lieferdienstunternehmen teilt sich den Markt weitgehend zusammen mit Lieferando.
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Bei den Anbietern gibt es Licht und Schatten, hält Natalie Harsdorf, Generaldirektorin des BWB, fest: "Digitale Plattformen bringen durch innovative Lösungen Restaurants und Kundinnen bzw. Kunden effizient zusammen und setzen neue Impulse für die Gastronomie. Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht."
Foodora habe in Österreich einen Marktanteil von ca. 50 bis 60 Prozent, Lieferando ebenso beachtliche 40 bis 50 Prozent. Wie relevant diese Art der Speisenvermarktung sein kann, zeigt sich in der Hauptstadt: Die befragten Restaurants in Wien erzielen Stand 2023 durchschnittlich 25 bis 30 Prozent ihrer gesamten Umsätze aus Online-Bestellungen über Plattformen, rechnet man vor.
"Steigende Abhängigkeiten der Restaurants können sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der Zustellerinnen und Zusteller auswirken. Wir haben Ermittlungen wegen des Verdachts des Marktmachtmissbrauchs eingeleitet“, erklärt Harsdorf
Schwierig für neue Anbieter und Restaurants
Insgesamt habe man festgestellt, dass es "erhebliche Eintrittsbarrieren" für mögliche neue Wettbewerber gebe. Das liege an verschiedenen Punkten: Die wechselseitige Wirkung von Restaurants und Plattformen – mehr Restaurants machen Plattformen für Kundinnen und Kunden attraktiver und umgekehrt erhöht sich für Restaurants die Attraktivität einer Plattform mit der Zahl an Kundinnen und Kunden –, hohe Markteintrittskosten sowie wettbewerbsrelevante Verhaltensweisen der etablierten Plattformen erschweren oder verhindern erfolgreiche Markteintritte.
- Geht es um Essenszustellungen, dann sind vor allem zwei Plattformen in Österreich aktiv: Foodora und Lieferando. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Branche jetzt streng im Blick, besonderes den pinken Anbieter. (Archiv)
- Foto: Wolfgang Unger
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Aufgrund der Notwendigkeit, auf Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen möglichst gut sichtbar zu sein, buchen Restaurants verstärkt teure Werbedienstleistungen der Plattformen – dafür wird Werbekapital von anderen Anbietern abgezogen, so der BWB. Konkret konnte die Behörde als wettbewerbsrelevantes Verhalten feststellen, dass es zumindest in einigen Fällen eine Konkurrenzklausel gibt. Gastrobetriebe dürfen also nur auf einer Plattform anbieten. Außerdem gibt es Hinweise, dass Rabattaktionen für Restaurants manchmal erst dann schlagend werden, wenn auf anderen Plattformen die Aktivität pausiert wird.
Probleme mit den AGB
Zusätzlich hat man in den Verträgen eines Anbieters sogenannte Bestpreisklauseln festgestellt. Diese sollen sicherstellen, dass Restaurants nicht auf eigenen bzw. anderen Plattformen ihre Speisen anbieten. Die bisher genannten Punkte sind zwar nicht grundsätzlich verboten – zumindest aber problematisch, so der BWB.
Anders sieht es bei der Transparenz aus: "Ungünstige Konditionen und Intransparenz können einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen. Aus der Marktbefragung ging hervor, dass die Plattformen einseitige Vertragsänderungen vornahmen und für Restaurants keine Verhandlungsmöglichkeiten bei den Verträgen bestanden."
So sind unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der "etablierten Plattformen" einige Teile zum Nachteil der Restaurants. So werden etwa Strafzahlungen von 10 Euro verlangt, wenn es zu Verzögerungen bei der Speisenzubereitung kommt. Befragte Unternehmen kritisierten die hohen Strafgebühren – auf Rückfrage begründete die Plattform derartige Gebühren damit, dass dadurch negative Kundenerfahrungen vermieden werden sollen.
Ermittlungen aufgenommen
Kritik gibt es aber auch am Kommunikationsverhalten solcher Plattformen, diese wären für Kundinnen und Kunden oft nicht erreichbar. "Bietet eine Plattform ihren Nutzerinnen und Nutzern keine ausreichende Möglichkeit zur direkten und effizienten Kontaktaufnahme, kann dies den Anforderungen des europäischen Digital Services Act widersprechen", so die BWB.
Jetzt hat man Ermittlungen wegen des "Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" aufgenommen. Dies würde laut der Behörde ermöglichen, "kartellrechtlich relevante Sachverhalte umfassend aufzuklären. Sie können zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, aber auch zur Einstellung des Verfahrens führen. Für die betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung."
Auf Nachfrage von MeinBezirk erklärt man, dass man konkret gegen Foodora ermittelt. Gegenüber der "APA" hieß es wiederum selbst von dem betroffenen Unternehmen, dass die BWB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Man arbeite jetzt vollumfänglich mit der Behörde zusammen, und weiter: "Die Tatsache, dass die BWB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, bedeutet nicht, dass tatsächlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliegt."
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