Anfangsverdacht
WKStA ermittelt wegen schweren Betrugs gegen Signa
Zuletzt sind bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zahlreiche Anzeigen im Zusammenhang mit der Signa Gruppe eingelangt. Nun wird wegen des Verdachts auf schweren Betrug ermittelt. Zwei Verfahren mit Signa-Bezug waren bereits anhängig.
ÖSTERREICH. Rund um René Benkos Signa Gruppe kehrt keine Ruhe ein. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht offenbar einen Anfangsverdacht im Zusammenhang mit einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme. Die Korruptionsjäger ermitteln daher nun gegen nicht näher genannte Geschäftsführer einer Signa Projektgesellschaft wegen mutmaßlich schweren Betruges. "In diesem konkreten Fall sollen Investments von Kapitalgebern nicht in die versprochenen Projekte investiert worden sein. Die Schadenshöhe ist noch Gegenstand der Ermittlungen", heißt es am Freitag in einer Aussendung.
Laut WKStA wurde ein staatsanwaltliches Ermittlungsteam gebildet, "bestehend aus Teamleitung und mehreren Oberstaatsanwält:innen und Wirtschaftsexpert:innen, das gemeinsam mit einer Sonderkommission (SOKO) des Bundeskriminalamtes (BK) ermittelt", heißt es weiter. Und: "Nähere Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen bzw. Details zu einzelnen Ermittlungsschritten können derzeit im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden."
Zwei weitere Verfahren anhängig
Unabhängig von den zahlreichen Anzeigen waren bereits zwei Ermittlungsverfahren mit Signa-Bezug aus anderen Zusammenhängen heraus anhängig. In einem geht es um eine Selbstanzeige nach dem Finanzstrafgesetz von Verantwortlichen einer Signa-Gesellschaft wegen nicht entsprechender Abführung der Kapitalertragssteuer für eine Dividendenausschüttung.
Das andere Verfahren basiert auf den Aussagen des ehemaligen Generalsekretärs im Finanzministerium Thomas Schmid. Es steht der Vorwurf der Bestechlichkeit sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt im Raum. Laut Schmid soll Signa-Gründer René Benko ihm selbst einen Spitzenjob bei der Signa angeboten haben, damit es zu einer möglichst geringen Abgabenfestsetzung kommt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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