Pumpspeicher auf der Koralm
Auch Energiewirtschaft bemängelt Sinnhaftigkeit

Im Koralmgebiet ist der riesige Pumpspeicher aus privater Hand geplant. | Foto: Waltraud Fischer
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Weitere Fakten erschüttern den geplanten Pumpspeicher auf der Koralm. Die energiewirtschaftliche Bewertung fällt ebenso wenig positiv aus wie das Gerichtsgutachten, das den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung erschüttert.

KORALM/DEUTSCHLANDSBERG. Seit 2015 dauert jetzt bereits das Tauziehen um den riesigen auf der Glitzalm geplanten Pumpspeicher, ein Bereich im Koralmgebiet. Wie die beschwerdeführende Umweltorganisation VIRUS mitteilt, sei nun auch der letzte Stützpfeiler für das aus privater Hand geplante Pumpspeicher-Kraftwerksprojekt eingebrochen. Sprecher Wolfgang Rehm betont: „Die Beschwerden gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung wurden beim Bundesverwaltungsgericht bereits in allen sonstigen Fachbereichen bestätigt. Nun entzieht auch die frisch eingelangte energiewirtschaftliche Bewertung des Vorhabens der rechtswidrig erteilten Genehmigung in ihrem Kernbereich die Grundlage.“

Zur Ausnahmebewilligung der Landesregierung

Von der skandalgebeutelten Behörde der Steiermärkischen Landesregierung wurde im September 2021 trotz schwerwiegender Umwelteingriffe eine Ausnahmebewilligung aus überwiegendem energiewirtschaftlichen Interesse erteilt. Sie habe sich laut VIRUS dabei ausschließlich auf ein Gutachten der TU-Wien gestützt und alle anderen Gutachten, darunter jenes der eigenen Amtssachverständigen, ohne Würdigung ignoriert.

Auf der Glitzalm sollen u.a. zwei Speicherseen für das Kraftwerk gebaut werden. | Foto: GIS Steiermark
  • Auf der Glitzalm sollen u.a. zwei Speicherseen für das Kraftwerk gebaut werden.
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„Dieses TU-Gutachten ist bereits aus der mündlichen Verhandlung 2018 so beschädigt hervorgegangen, dass es auszuscheiden gewesen wäre. Da das Ergebnis der Entscheidung der offensichtlich nicht objektiven Behörde von Anfang an feststand, musste das TU-Elaborat dennoch dafür herhalten."
Wolfgang Rehm, Sprecher von VIRUS.

Dabei hätte entgegen den Erwartungen an eine Einrichtung wie die TU an den Tag gelegte Übereifer ihrer Energiewirtschafter sogar so weit gereicht, dass über Fachfremdes wie Hochwasserschutz, Umweltschutzauflagen, Landschaftsschutz Fremdenverkehr, Wirtschaftsstandort "Jubelaussagen" getroffen worden seien und dies ohne jede Grundlage dafür zu liefern.

Zum Pumpspeicher

Laut jener Studie der TU Wien würde der Ökostromspeicher mit einer Leistung von 1.000 Megawatt sowohl das derzeit größte Pumpspeicherkraftwerk Malta (730 Megawatt) übertreffen als auch insgesamt die bisher größte Kraftwerksanlage im österreichischen elektrischen Energiesystem darstellen.

Rehm zeigt sich erbost: „Diese Herren sind damals sogar so weit gegangen, ohne Kenntnis anderer zu berücksichtigender öffentlichen Interessen ein überwiegendes energiewirtschaftliches Interesse festzustellen und haben damit Auftrag und Befugnis weit überschritten. Die gebotene Interessens-Abwägung ist allein Aufgabe der Behörde. Diese ist dieser Verpflichtung allerdings nicht nachgekommen“, so Rehm.

Kritik am TU-Gutachten

Das Bundesverwaltungsgericht habe im Beschwerdeverfahren erwartbar energiewirtschaftliche Sachverständige bestellt. Das nun zugestellte Gutachten gebe den Beschwerden im wesentlichen Recht und bestärke deren Kritik am seinerzeitigen TU-Gutachten und füge diesen noch wesentliche Kritikpunkte hinzu. Die TU Gutachter hätten hinsichtlich der Wirkungen nicht tragfähige Schlussfolgerungen aus den eigenen Berechnungen gezogen.

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