Naturschutz
Krähen-Verordnung zum Schutz von Jungtieren und Landwirtschaft
Die wachsende Krähenpopulation richtet große Schäden in der Tierwelt und in der Landwirtschaft an. Dem soll jetzt Einhalt geboten werden: Seit 22. August ist die neue und adaptierte Krähenverordnung in Kraft. Die Steirische Landesjägerschaft bekennt sich damit zum notwenigen Wildtier- und Lebensraum-Management in der Kulturlandschaft. Auch Johann Silberschneider, Bezirksjägermeister in Deutschlandsberg, ist von dieser Maßnahme überzeugt.
BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Viele steirische Ackerbäuerinnen und Ackerbauern waren schon bei der Aussaat im heuer so schwierigen Frühjahr regelrecht am Verzweifeln: Nach dem vielen Regen im Mai und damit einher gehenden Überschwemmungen sind auch noch die Krähen außergewöhnlich zerstörerisch aktiv. Die Rabenvögel hatten es nicht nur auf das mehrfach frisch gesetzte Saatgut abgesehen. Auch im Grünland machen sich die Krähen breit. Schwarmweise sind die frisch gewickelten Siloballen als vorrätiges Futter für die Rinder von Krähen zerstört worden, wodurch das unter Luftverschluss gehaltene Futter verdirbt. Der finanzielle Schaden ist enorm.
"Als typische Opportunisten profitieren Nebel und Rabenkrähen sowohl von der Art menschlicher Landbewirtschaftungals auch von Nahrungsquellen, die von der Kulturlandschaft ohne Absicht zur Verfügung gestellt werden", so Johann Silberschneider, Bezirksjägermeister in Deutschlandsberg und spricht dabei landwirtschaftliche Kulturen, Viehhaltung, Pflanzenproduktion, Kompostieranlagen und ähnliches an.
Silberschneider ergänzt: "Durch diese günstigen, vom Menschen geschaffenen Bedingungen entstehen unnatürlich hohe Konzentrationen in der Krähen-Population."
Aufgrund der Tatsache, dass Eier, Jungvögel und Jungtiere zur bevorzugten Beute der äußerst lernfähigen Nebel- und Rabenkrähen zählen, bewirken die mit der Kulturlandschaft einhergehenden Konzentrationen einen nachteiligen Einfluss auf diese Beutetiere und ihre Reproduktion.
Die Beschreibung als generalistischer Beutegreifer und Gewinner in der Kulturlandschaft bestätigt auch die spendenwerbende Organisation „BirdLife Österreich“ auf deren Homepage: „Die Aaskrähe ist ein Allesfresser; sie ernährt sich von Kleintieren v. a. verschiedenen Insekten und Regenwürmern, aber auch von kleinen Wirbeltieren, Aas und nimmt auch Vogeleier. Aber auch verschiedenste pflanzliche Nahrung wie Getreide und andere Samen, Beeren und andere Früchte, Nüsse sowie menschliche Abfälle nimmt sie an.“
„Untersuchungen der Deutschen Wildtierstiftung belegen, dass Bodenbrüter etwa zu einem Drittel ihre Gelege während der Brutzeit verlieren. Vom verbleibenden Gelege werden 2/3 werden nach dem Schlüpfen aufgefressen. Krähen tragen durch ihre unnatürlichen Konzentrationen in der Kulturlandschaft wesentlich dazu bei.“
Bezirksjägermeister Johann Silberschneider
Die Erfolgsrate von Krähen ist dort besonders hoch, wo Beutetieren bzw. Gelegen in der Agrarlandschaft keine oder nur streifenweise Deckung zur Verfügung steht, also auch in besonderem Maße im Grünland. Dazu kommt, dass die wenigen Rückzugsgebiete von Nebel- und Rabenkrähen aufgrund der hohen Erfolgsrate systematisch abgesucht werden.
Krähen-Monitoring auch im Bezirk Deutschlandsberg
Daher ist im Auftrag des Landes Steiermark ein Krähen-Monitoring mit Unterstützung der Steirischen Landesjägerschaft durchgeführt worden. Auf insgesamt 56 Referenzflächen in der gesamten Steiermark wurde entsprechend der Vorgabe des Landes der Krähenbestand detailliert erfasst. Mit dabei sind auch vier Flächen mit je rund 100 Hektar im Bezirk Deutschlandsberg, die von revieransässigen und ortskundigen Jägerinnen und Jägern gewissenhaft über einen längeren Zeitraum beobachtet worden sind.
"Dieses Monitoring dient als Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt bei gleichzeitiger Vermeidung von Schäden in der Landwirtschaft", erklärt Johann Silberschneider.
Zur neuen Krähen-Verordnung
Zum Hintergrund: Im Juli 2022 ist jene Verordnung ausgelaufen, die in der Steiermark eine Jagd auf Krähen erlaubt hat. Basis für diese damalige Entscheidung war ein Endbericht einer Krähenzählung, die im Auftrag des Landes Steiermark von NGOs durchgeführt wurde.
Die von der Landwirtschaftskammer und von der Steirischen Landesjägerschaft geforderte Änderung bzw. eine neue und adaptierte Krähenverordnung über die Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen ist jetzt seit 22. August 2023 in Kraft.
Zur Abwendung von Schäden ist in den Jahren 2023, 2024 und 2025 die Erlegung von 7.700 Nebel- und Rabenkrähen pro Jahr zulässig nämlich durch Jagdausübungsberechtigte oder von diesem beauftragte Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Jagdkarte.
„Erfolgreiches Lebensraum-Management in der Kulturlandschaft erfordert faktenbasiertes Handeln und den Mut, auch kritische Stimmen auszuhalten.“
Johann Silberschneider, Bezirksjägermeiser in Deutschlandsberg
Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, spricht sich die Steirische Landesjägerschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts mit flächendeckender Verantwortung für Wildtiere und deren Lebensräume für die klare Notwendigkeit des punktuellen und professionellen Eingreifens als wichtiges Instrument für Naturschutz mit Hausverstand aus.
Die Erlegung der Raben und Nebelkrähen ist unter folgenden Gegebenheiten möglich:
- auf Ackerflächen, auf denen Krähen das Saatgut oder die frischen Keimlinge vernichten,
- zur gezielten Vergrämung in der Nähe von Weiden mit den Krähenattacken hilflos ausgelieferten Jungtieren und
- zur Fernhaltung der generalistischen Beutegreifer von Biotopen, die wichtige Rückzugsflächen für rückläufige Arten darstellen
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