Kriminalprävention
So schützt du dich gegen Fahrraddiebe
Im Jahr 2022 wurden in der Steiermark 1857 Fahrraddiebstähle zur Anzeige gebracht. Das war eine Steigerung gegenüber 2021 um fast 300. Die stärkste Steigerung war bei Diebstählen von E-Bikes aus Kellerabteilen in Mehrparteienhäusern zu verzeichnen. Das Bezirkspolizeikommando Deutschlandsberg klärt auf, wie man sich am besten schützen kann.
BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Fahrradbesitzerinnen und -besitzer sind bei einer Anzeigeerstattung nach einem Fahrraddiebstahl oftmals nicht in der Lage, die Rahmen- bzw. Seriennummer des Fahrrads bekannt zu geben. Doch ohne diese Nummer ist eine Speicherung im Fahnungscomputer nicht möglich. "Das erschwert die Auffindung erheblich", erklärt Chefinspektor Gottfried Röxeis.
Zur Eindämmung von Fahrraddiebstählen ist ein Erfassen der Fahrraddaten durch die Besitzerin bzw. den Besitzer erforderlich. Deshalb gelte die dringende Empfehlung an alle Fahrradbesitzerinnen bzw. -besitzer, sich bei ihrem Fahrradhändler oder bei der Polizei einen Fahrradpass abzuholen - in diesen können die wichtigsten Merkmale des Fahrrades eingetragen werden.
Der Fachhandel registriert in einer Datenbank außerdem alle relevanten Fahrraddaten. Das erleichtert das Zuordnen eines aufgefundenen oder gestohlenen Fahrrades wesentlich.
Das Rad versperren
An öffentlichen Orten sollten Räder unbedingt versperrt abgestellt werden - am besten an einem fix verankerten Gegenstand wie einer Straßenlaterne. Auf stark frequentierten Orten sollte man sein Rad bei Dunkelheit auf hell beleuchteten Plätzen abstellen. Außerdem sollte man das Fahrrad nicht immer am gleichen Platz abstellen. Rahmen-, Vorder- und Hinterrad sollten mit einem Schloss gesichert werden. Optimalen Schutz bieten nur besonders massive Bügel-, Falt- oder Panzerkabelschlösser. Zahlenschlösser sind hingegen nicht empfehlenswert. Teure Komponenten wie Fahrradcomputer sollte man immer abnehmen und keine wertvollen Gegenstände in einer Gepäcktasche oder am Gepäckträger zurücklassen.
Ist es möglich, empfiehlt die Polizei natürlich, Fahrräder in einem versperrbaren Raum abzustellen. In Mehrparteienhäusern sollten Kellerabteile, wo die Fahrräder abgestellt sind, ebenfalls versperrt werden.
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