Bürgermeister muss vor Gericht
Josef Wallner wird Amtsmissbrauch vorgeworfen

Bürgermeister Josef Wallner muss sich am 19. Jänner vor Gericht verantworten. | Foto: KK
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Der Deutschlandsberger Bürgermeister Josef Wallner muss diese Woche vor Gericht: Ihm wird "Freunderlwirtschaft" mit einem Lokalbetreiber in der Bezirksstadt vorgeworfen. Die beiden wurden wegen vermutetem Amtsmissbrauch angeklagt.

GRAZ/DEUTSCHLANDSBERG. Barbara Schwarz, Richterin des Landesgerichtes, erläutert gegenüber MeinBezirk.at, worum es geht: Konkret wird dem Bürgermeister vorgeworfen, die Nachbarschaftsrechte der Anrainerinnen und Anrainer eines Lokals in der Bezirksstadt Deutschlandsberg verletzt zu haben - besonders wegen Lärmbelästigung. Außerdem wird eine Schädigung der Allgemeinheit thematisiert. 

Warum? Es war der erste Corona-Sommer im Jahr 2020. Zwischen Juni und September soll nur für das betroffene Lokal die Sperrstunde verlängert worden sein. Auch der Gastgartenbetrieb sei von 24 Uhr bis 0.30 Uhr erlaubt worden sein, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Von Dezember bis Ende Juni 2021 sei der Betrieb des Gastgartens weiterhin unerlaubt geduldet worden. 

Der Prozess gegen den Deutschlandsberger Ortschef findet am Donnerstag in Graz statt. | Foto: Prontolux
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Außerdem hätte der Bürgermeister die Vermögensrechte der Stadt geschädigt, weil er es unterließ, dem Wirt des betroffenen Lokals die Gebühren für Bescheide vorschreiben zu lassen. Auch der Lokalbetreiber wird angeklagt, weil er dazu aufgefordert hat, die Bescheide für das Lokal zu erlassen.

"Freunderlwirtschaft" in der Bezirksstadt?

Bei Polizeikontrollen sei der Wirt daher immer "aus dem Schneider" gewesen, denn er konnte die entsprechenden Bescheide vorlegen - unterzeichnet vom Bürgermeister. Der Wirt soll sich sogar mit seiner guten Beziehung zum SPÖ-Bürgermeister gebrüstet haben.

Auf Anfrage von MeinBezirk.at nimmt Josef Wallner Stellung: "Unser Fehler war, dass wir die betroffenen Veranstaltungen in der Corona-Zeit nach der Gewerbeordnung genehmigt haben, obwohl wir das Veranstaltungsgesetz anwenden hätten müssen." 

"Die Verwendung des Bescheides stammt nicht von mir", versichert der Bürgermeister. Die Anwendung der Gewerbeordnung für solche Veranstaltungen sei nämlich schon seit ca. 2013 eine gängige Praxis gewesen. Wallner selbst hätte nur unterschrieben, weil der zuständige Stadtamtsdirektor gerade in Pension gegangen ist. 

Großer Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen | Foto: Foto Jörgler
  • Großer Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen
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Schwere Zeit 

"Die Leute haben unter Corona gelitten. Ich wollte etwas für die jungen Leute machen, wo sie sich treffen können. Auch für Veranstalter war die Zeit schwierig, denn sie haben nicht gewusst, was man machen darf und was nicht", meint der Bürgermeister. Der betroffene Wirt sei der einzige gewesen, der in dieser Zeit um eine Genehmigung für eine solche Veranstaltung gebeten hat. "Hätten andere Lokale darum gebeten, hätten sie diese auch bekommen", versichert Josef Wallner. 

Die Gemeinde hat die Praxis nun sofort geändert, der Fehler sei behoben und man wird solche Anliegen in Zukunft korrekt ausführen. Nur offensichtlich zu spät, denn am Donnerstag, dem 19. Jänner, geht es sowohl für den Bürgermeister als auch den Lokalbetreiber nun vor Gericht: Erstangeklagt ist wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch der Lokalbetreiber. Dem Bürgermeister wird als Zweitangeklagten Amtsmissbrauch vorgeworfen. Da der Prozess erst stattfindet, gilt für beide die Unschuldsvermutung

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