Schwarze Sulm soll Naturdenkmal bleiben

Die Schwarze Sulm soll auch künftig ein Naturdenkmal bleiben. | Foto: Walter Postl
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Grüne nach Landtags-Petitionsausschuss: „Sich hinter dem laufenden UVP-Verfahren zu verstecken ist aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar und falsch!“

BAD SCHWANBERG. Die Gemeinden Deutschlandsberg, Schwanberg und St. Martin im Sulmtal sind auf dem Petitionsweg an den Landtag und die Landesregierung herangetreten, um diese aufzufordern, einen Grundsatzbeschluss zur Beibehaltung der beiden Naturdenkmale an der Schwarzen Sulm zu fassen. Insbesondere die Gemeinde Deutschlandsberg betont in ihrer Petition „das hohe öffentliche Interesse an der Bewahrung der Koralpe und damit auch der Sicherung der Trinkwasserversorgung für die gesamte Region“, so Marc Ortner, Grüner Gemeinderat in Deutschlandsberg.

Ausweichende Antwort

Die Petitionen standen nun Dienstagnachmittag auf der Tagesordnung des Landtags-Petitionsausschusses. Mit der Regierungsstellungnahme ist Ortner aber alles andere als zufrieden: „Die Landesregierung weicht in ihrer Antwort aus und weist daraufhin, dass es zum geplanten Pumpspeicher Koralpe ohnehin ein UVP-Verfahren gebe, im Rahmen dessen werde auch das Naturdenkmal behandelt. Aber“, so Ortner: „Das Naturdenkmal wurde durch die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg verordnet, und kann somit nicht durch die Landesregierung aufgehoben werden. Die Landesregierung ist hier nicht zuständig“, verweist er auf die Expertise mehrerer Juristen. Für Ortner ist klar, „dass für die Aufhebung ein eigenes Verfahren notwendig wäre. Sich hinter dem laufenden UVP-Verfahren zu verstecken ist somit aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar und falsch! Gelebte Heimatliebe sieht anders aus!“

Grüne geben den Kampf um das Naturjuwel nicht auf

Und er betont: „Dass die Landesregierung kein Bekenntnis zur Beibehaltung der Naturdenkmale Schwarze Sulm abgeben will, ist enttäuschend – wir Grüne werden jedenfalls weiter für dieses Naturjuwel kämpfen!“
Auch die Grüne Landtagsklubobfrau Sandra Krautwaschl übt an der Landesregierung Kritik: „2019 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Heuer gibt es seit Monaten viel zu wenig Regen: Die Sicherung der Trinkwasserreserven müsste oberste Priorität haben“, fordert sie.

Ein Rückblick

Zur Erinnerung: Zwei Teilstrecken der Schwarzen Sulm wurden 2007 zum Naturdenkmal erklärt. Diese Bescheide haben Eingriffsverbote zur Folge. Insbesondere jede Zerstörung, nachteilige Veränderung oder Bestandsgefährdung dieser Naturdenkmale sind daher solange verboten, solange kein anderes überwiegendes öffentliches Interesse höher zu bewerten ist als das öffentliche Interesse an der Bewahrung der Naturdenkmale.
Maßnahmen im Rahmen des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes inkl. Wasserentnahmen für die Befüllung und Nachbefüllung der Speicherbecken und Speicherreinigungsmaßnahmen hätten massive Auswirkungen auf diese Naturdenkmale an der Schwarzen Sulm und auf die Gewässerökologie aller betroffenen Gebirgsbäche und Flüsse.
Daher haben auch der Gemeinderat der Stadt Deutschlandsberg und der Marktgemeinde Bad Schwanberg sowie von St. Martin im Sulmtal vor kurzem beschlossen, an die Landesregierung und den Landtag auf dem Petitionswege heranzutreten, damit diese „mit allen rechtlichen, politischen und verwaltungsbezogenen Möglichkeiten verhindern, dass die Naturdenkmäler an der Schwarzen Sulm aufgehoben werden.“

Die Schwarze Sulm soll auch künftig ein Naturdenkmal bleiben. | Foto: Walter Postl
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