Rechtlich auf dem Laufenden bleiben
Der Touristik-Service der Österreichischen Hoteliervereinigung rät Hoteliers, in rechtlichen Fragen immer auf dem neuen Stand zu bleiben. Zum Beispiel bei den Verpflichtungen, die der Hotelier gegenüber dem Gast eingeht, oder bei seinen Rechten etwa im Falle des Zahlungsverzugs. „Hier kann Unwissenheit wirklich ins Geld gehen – denn naturgemäß geht es in solchen Fällen meist um größere Summen“, erklärt der Geschäftsführer der des ÖHV-Touristik-Service, Thomas Brenner. „Mit der neuen Verbraucherrechterichtlinie sollten gewerbliche Gastgeber umzugehen wissen."
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