Europäischer Gerichtshof entscheidet für Parteistellung von Umweltorganisationen

Grünen LAbg. Sandra Krautwaschl ist froh über die Entscheidung des Europäischer Gerichtshofes. | Foto: KK
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Die Grüne Umweltsprecherin LAbg. Sandra Krautwaschl begrüßt die kürzlich getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH): Künftig kommt anerkannten Umweltorganisationen auch Parteistellung in Wasserrechtsverfahren zu - damit beendet der EuGH einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen Österreich und den Umweltorganisationen.

Krautwaschl erinnert: Österreich hat sich bereits 2005 verpflichtet, die betroffene Öffentlichkeit und anerkannte Umweltschutzorganisationen in umweltrelevanten Verfahren zu beteiligen. Im Umweltverträglichkeitsgesetz (UVP-Gesetz) wurde dies für Großprojekte umgesetzt. Anders als in anderen EU Staaten hat aber die österreichische Öffentlichkeit in anderen Umweltschutzverfahren (Wasserrecht, Naturschutz etc.) bis heute kein Recht auf Parteistellung und somit keine Möglichkeit, einen mangelhaften Bescheid zu bekämpfen bzw. Einwendungen zu machen und somit Verbesserungen für die Umwelt zu erreichen. Darum ist diese Entscheidung „ein echter Durchbruch: Der Umwelt wird damit eine Stimme vor Gericht gegeben!“

Causa Schwarze Sulm

Und Krautwaschl betont: „Diese Entscheidung hat möglicherweise auch direkt Auswirkungen auf den Fall Schwarze Sulm. Denn der WWF und das ÖKOBÜRO haben im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens betreffend das Wasserkraftwerk Schwarze Sulm bei der zuständigen Behörde Parteistellung beantragt und wären daher mit diesem EuGH-Urteil eine übergangene Partei.“ Der WWF hat bereits dazu auch angekündigt: „Wir sehen durch das Urteil auch die Möglichkeit gegeben, bestimmte umstrittene Verfahren neu aufzurollen oder in laufende einzutreten, in welchen uns bisher die Parteirechte verweigert worden sind“ – und er verweist in seiner Aussendung dabei auch auf die Schwarze Sulm.

„In der Steiermark wurden in den letzten zehn Jahren nahezu alle eingereichten Wasserkraftwerksprojekte bewilligt. Es sind daher nur noch wenige verbliebene unberührte Fließstrecken übrig. Mit dieser Entscheidung“, so hofft Krautwaschl, „wird dieses Naturerbe durch die Mitsprachemöglichkeit der Umweltorganisationen und der Öffentlichkeit besser geschützt.“

Noch mehr Wichtigkeit erhält dieses EuGH-Urteil übrigens durch die Pläne der neuen blauschwarzen Regierung, wie Krautwaschl betont: Denn ÖVP und FPÖ planen „Verwaltungsvereinfachungen bei der Genehmigung und dem Ausbau der Nutzung von Wasserkraft“ – eine „gefährliche Drohung für ein Bundesland wie die Steiermark“, so Krautwaschl, denn „schon jetzt sind nur mehr minimale Fließstrecken noch unberührt“.

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