Fernitz-Mellach
Eine Flächenumwidmung stößt sauer auf
Eine Flächenumwidmung am Buchkogel in der Gemeinde Fernitz-Mellach regt betroffene Anrainerinnen und Anrainer auf. Nach einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss kündigen sie weitere Schritte an.
FERNITZ-MELLACH. Es ist bereits ein länger andauernder Rechtsstreit, der die Anrainerinnen und Anrainer einer Siedlung am Buchkogel in der Gemeinde Fernitz-Mellach nicht zur Ruhe kommen lässt. Mehr als ein Jahr lang bekämpfen die Bewohnerinnen und Bewohner am Petersgrund um eine Änderung im Flächenwidmungsplan von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bauerwartungsland.
Einstimmiger Beschluss
Grund für die Aufregung ist, dass die geplante Zufahrtsstraße an den Häusern der Bewohnerinnen und Bewohner vorbeiführt und nicht, wie angeblich vor Jahren kommuniziert, eine eigene Straße errichtet wird (siehe Abbildung). Die Anrainerinnen und Anrainer entlang der geänderten Verkehrsanbindung sehen in dieser Entscheidung einen "massiven Vertrauensbruch der Gemeinde", nachdem der damalige Bürgermeister die direkte Erschließung des Erweiterungsgebietes bei der seinerzeitigen Flächenwidmung ausdrücklich zugesagt habe. Dieser war bis Redaktionsschluss für die Woche nicht erreichbar.
Der aktuelle Ortschef Robert Tulnik kennt die Thematik nur zu gut. "Allein der Gemeinderatsbeschluss zur Flächenumwidmung hat drei Stunden gedauert. Er fiel einstimmig aus und die Entscheidungsgrundlage ist in den Gemeinderatsprotokollen nachzulesen", erklärt der Bürgermeister. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Buchkogels stelle sich jetzt die Frage, ob die ursprünglich vorgesehene direkte Verkehrserschließung jemals ernsthaft beabsichtigt war. Die Gutachter der Anrainerinnen und Anrainer gehen von mehr als 20.000 zusätzlichen Pkw-Kilometern im Jahr aus, die man direkt durch ihr Wohngebiet fahren würde.
Sache noch nicht vom Tisch
Robert Wüster, der Sprecher der Gemeinschaft stellt weitere rechtliche Schritte in Aussicht. „Aktuell bereiten wir eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft sowie eine Aufsichtsbeschwerde bei der Landesregierung vor. Als letztes Mittel ziehen wir auch den Gang zum Verfassungsgerichtshof in Erwägung", so Wüster. Wie es in diesem Fall weitergeht, bleibt also offen. Gänzlich vom Tisch scheint die ganze Sache mit dem Gemeinderatsbeschluss auf jeden Fall noch nicht zu sein.
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