Kooperation
Generationenhaus ist "Hunger auf Kunst und Kultur"-Partner

Der Kulturpass kann im Generationenhaus in Gratwein-Straßengel abgeholt werden. | Foto: Generationenhaus
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  • Der Kulturpass kann im Generationenhaus in Gratwein-Straßengel abgeholt werden.
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Das Generationenhaus in der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel ist ab sofort offiziell Sozialpartner der Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur", die es einkommensschwachen Personen ermöglicht, in den Genuss von Konzerten, Ausstellungen und Co. zu kommen.

GRATWEIN-STRASSENGEL. Nur, weil generell weniger im Geldbörserl bleibt, heißt das nicht, dass man nicht das Recht hat, Kultur genießen zu können. So steht es sogar geschrieben:

"Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben."
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 27 / Abs. 1

Und genau das ist die Idee, die hinter der Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" steckt. Jede Kultureinrichtung, die Partner der Aktion ist, ermöglicht Kulturpassbesitzerinnen und -besitzern einen unentgeltlichen Eintritt. Sie ist für die Finanzierung dieser Karten, unter anderem durch Spenden von Privatpersonen, Institutionen oder Sponsoren, selbst verantwortlich. 

Hungrig auf Kunst und Kultur, doch die Eintrittspreise sind mit dem aktuellen Verdienst nicht zu stemmen? Dann ist der Kulturpass die ideale Lösung. | Foto: Alexandra Rangger
  • Hungrig auf Kunst und Kultur, doch die Eintrittspreise sind mit dem aktuellen Verdienst nicht zu stemmen? Dann ist der Kulturpass die ideale Lösung.
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Kunst und Kultur genießen können

Die Vergabe der Pässe erfolgt über karitative und soziale Einrichtungen sowie dem Arbeitsmarktservice – nun ist auch das Generationenhaus mit dabei. "Es gibt österreichweit, steiermarkweit und im Bezirk viele Veranstaltungen. Aber nicht jede und jeder kann es sich leisten, sie auch zu besuchen. Deshalb machen wir hier gerne mit und sind Abgabestelle für den Kulturpass", heißt es aus dem Generationenhaus. Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Arbeitslose, Flüchtlinge, sie alle können sich den Pass holen. Erforderlich ist allerdings ein Nachweis über das Einkommen (unter Vorlage des Einkommensnachweises).

Wer hat Anrecht auf den Kulturpass?

  • Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt (zB. 2022: monatlich unter 1.371,42 Euro, 12 Mal im Jahr pro alleinstehender Person),
  • Menschen, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension, Arbeitslose oder Notstandshilfe beziehen,
  • Asylwerberinnen und Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende, die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten.

Der Kulturpass gilt in der Regel für ein gesamtes Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Eine Ausnahme macht die Abgabestelle vom AMS, hier gilt der Pass nur sechs Monate. Vom Next Liberty und der Oper Graz über Zirkusschulen für Kinder und Filmfestivals bis hin zu Museen und Jugendzentren gilt er (hier geht es zu allen Einrichtungen). Um das Angebot rund um den Kulturpass zu bewerben und zugänglicher zu machen, gibt es seit Anfang des Jahres die Kulturpass-App, über die das breitgefächerte Kulturprogramm präsentiert wird.

Ob Theater, Zirkusschule oder Museen: Vom Kulturpass profitieren auch die Kinder – unzählige Institutionen sind bei der Aktion dabei. | Foto: theater tabor
  • Ob Theater, Zirkusschule oder Museen: Vom Kulturpass profitieren auch die Kinder – unzählige Institutionen sind bei der Aktion dabei.
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Teil der Aktion werden

Das Generationenhaus ist aber nicht nur Partner, das Team möchte auch regionale Vereine dazu ermutigen, Teil der Aktion zu sein. Vereine und Kulturträger können sich melden, um sozusagen ins Register aufgenommen zu werden. Damit werden auch die Veranstalter beziehungsweise die Veranstaltungen sichtbar gemacht.

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