Seit 1. August ist die Gleisdorfer Innenstadt eine Begegnungszone. Die WOCHE beantwortet noch einmal die wichtigsten Fragen dazu.
Wer fährt wo?
Die Fahrbahn dürfen Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer und Rollschuhfahrer gemeinsam benützen, Rücksichtnahme ist für alle geboten. Der Gehsteigbereich ist weiterhin den Fußgängern vorbehalten, Radfahrer haben gegen die Einbahn den Radfahrstreifen zu benutzen. Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 Stundenkilometern.
Darf man überall parken?
Das Parken ist nur auf markierten Flächen erlaubt. Halten laut Straßenverkehrsordnung nur erlaubt, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Auf Gehwegen ist das Halten verboten. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten darf in der Gleisdorfer Begegnungszone daher nicht gehalten werden!
Darf man jetzt mit dem Auto den Hauptplatz queren?
Weiterhin gilt, dass aufgrund der Beschilderung (Abbiege- und Fahrverbote) der Hauptplatz nicht befahren werden darf.
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