Zivilschutz Graz-Umgebung
Bis zum Faschingsdienstag dauert es noch einige Tage!

Dekorationsmaterial wie z.B. Lampions, Luftschlangen und Girlanden müssen aus schwer entflammbaren Material sein. Solche Materialien sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet. | Foto: ZS-GU
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  • Dekorationsmaterial wie z.B. Lampions, Luftschlangen und Girlanden müssen aus schwer entflammbaren Material sein. Solche Materialien sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet.
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Die großartigen, lustigen und amüsanten Tage werfen aber auch ihre Schatten auf sich. Viele feiern Fasching abseits von Massenveranstaltungen in den eigenen vier Wänden. Doch gerade dieser närrische Trubel kann nach den Erfahrungen der Sicherheitsexperten manche Gefahren mit sich bringen.

Die Verantwortlichen des Zivilschutzes Graz-Umgebung raten daher, schon beim Einkauf von Dekorationsmaterial wie z.B. Lampions, Konfetti, Luftschlangen und Girlanden darauf zu achten, dass deren Material schwer entflammbar ist. Solche Materialien sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet und man findet sie zu Genüge im Internet unter dem Suchbegriff „Lampions schwer entflammbar“!

Bei einer Dekoration von Partyräumen empfiehlt es sich dafür zu sorgen, dass Lampions, Girlanden, Luftschlangen und das Konfetti nicht mit offenem Feuer, Heizstrahlern oder heiße Platten in Berührung kommen. Erfahrungsgemäß geht es bei solchen Veranstaltungen lustig und turbulent zu, deswegen sollten gerade Lampions mit brennenden Kerzen gar nicht verwendet werden. Eine Beleuchtung von solchen Dekorationsmaterialien muss mit elektrischem Licht stattfinden, wobei die Glühlampe nicht mehr als 40 Watt haben soll und einen Mindestabstand von 3 cm zum Papierteil aufweisen muss. Besser, heutzutage sind die LED-Lampen!

Sollten brennende Kerzen, Öl- oder Duftlampen als Tischdekoration dienen, so sollten diese in nicht brennbaren Untersetzern verwendet werden. Ein Beispiel dazu wäre ein Porzellanteller bzw. eine Glasschüssel. Verwendet man Kerzen, ein wenig Wasser und Grünpflanzen zu dekorativen Zwecken, dies würde einen ästhetischen Eindruck verschaffen. Die brennenden Kerzen, Öl- und Duftlampen sollte man auch zu vorgerückter Stunde nicht ohne Aufsicht lassen.

Kostümierung und Maskierung gehören zu solchen Veranstaltungen unbedingt dazu. Jedoch sind hierfür nur Materialien zu verwenden, die nicht brennbar sind und vor allem kein Papier und kein Kunststoff eingearbeitet ist.

Für viele Partygäste gehören Geselligkeit und Rauchen zusammen. Doch können gerade glimmende Zigaretten sehr schnell einen Brand verursachen. Deshalb für einen Raucherplatz mit ausreichend Aschenbechern sorgen. Auf alle Fälle sollte ein Feuerlöscher (Wasser- oder Schaumlöscher) in Reichweite sein. Beachtenswert ist auch die Freihaltung des Fluchtweges, es sollten keine Kleiderablagen und andere Aufbewahrungen zum Zeitpunkt der Faschingsparty im Bereich des Fluchtweges sein.

Beim Einsatz von Feuerlöschern gibt es einige Grundregeln, die man beachten sollte. Wichtig ist, dass Ruhe und Übersicht gewahrt und im Bedarfsfall der jeweilige Notruf abgesetzt wird.

EURO-Notruf 112 - Feuerwehr-Notruf 122 – Polizei-Notruf 133 – Rettungs-Notruf 144

ZS-Bezirksleiter Peter Kirchengast: "Wer diese wenigen Regeln beachtet, wird auch am Aschermittwoch noch fröhlich auf die närrischen Tage zurückblicken können".

Rückfragen unter: Zivilschutz Graz-Umgebung - Email: zivilschutz.gu@stzsv.at

Dekorationsmaterial wie z.B. Lampions, Luftschlangen und Girlanden müssen aus schwer entflammbaren Material sein. Solche Materialien sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet. | Foto: ZS-GU
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Wichtig ist, dass im Bedarfsfall die richtige Notrufnummer gewählt wird. "EURO-Notruf 112 - Feuerwehr-Notruf 122 – Polizei-Notruf 133 – Rettungs-Notruf 144"
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