Wohnen in Bruck an der Mur
Der richtige Wohnraum für den Wohntraum

Foto: Fotolia_JenkoAtaman

Wenn es die ersten warmen Sonnenstrahlen durchs Fenster schaffen, beginnt für viele auch die Zeit, das Wohnen neu zu gestalten oder nach dem passenden Zuhause zu suchen. Über den Winter wurden Pläne geschmiedet, jetzt im Frühjahr geht's an die Umsetzung. Vor allem für Wohnungssuchende ist es jetzt viel unkomplizierter Wohnungen zu besichtigen als im nassen Herbst oder im kalten Winter. Auch die Grünräume rund um die künftige Wohnung stehen bald in ihrer vollen Blüte und man erhält einen besseren Eindruck vom Gesamtpaket.

Doch wo beginnt man mit der Suche und wer sind die richtigen Ansprechpartner? Wer in seinem persönlichen Umfeld über Freunde oder Bekannte nicht fündig wird, hat bei Immobilienbüros oder verschiedensten Wohnungsplattformen im Internet die Qual der Wahl. Nicht zu unterschätzen sind in Städten auch Aushänge in Siedlungsfoyers oder die Schwarzen Bretter in Firmen und öffentlichen Einrichtungen.

Wohnen in Bruck
Im Rathaus von Bruck an der Mur gibt es die Möglichkeit, sich bei den Wohnungssprechtagen näher zu informieren. Weiters ist die Brucker Wohnbau- und Siedlungsgenossenschaft ein Partner in allen Wohnbaufragen. Im Wohnungsreferat kann man sich als Wohnungssuchender anmelden. Die Voraussetzung für eine Wohnungszuweisung ist die Vormerkung als Wohnungswerber bei der Stadtgemeinde Bruck.

Folgende Kriterien sind dabei zu erfüllen:
• Österreichische Staatsbürger
• EU – Bürger
• EWR – Bürger
• Flüchtlinge nach Genfer Konvention
• Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ wenn diese seit mehr als fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bruck haben.

Zudem muss man volljährig sein sowie bei Seniorenwohnungen das 60. Lebensjahr erreicht haben. Ausgenommen sind Menschen, die bereits im Ruhestand sind und das 50. Lebensjahr erreicht haben. Bei Wohnbauförderungen wird auch das jährliche Nettoeinkommen berücksichtigt. Weitere Vergabekriterien sind soziale Gesichtspunkte (Kinderanzahl, Einkommenssituation, gesundheitliche Aspekte), Wohnungsdefizite, sonstige erschwerende Gründe (Behinderung, Pflegebedürftigkeit) sowie die Vormerkdauer.

Mietkaufwohnungen
Beim Begriff Mietkaufwohnung bleibt so mancher Wohnungssuchende erst einmal ratlos, denn oft ist nicht ganz klar, was darunter zu verstehen ist. Grundsätzlich ist das Wort Mietkauf fast selbsterklärend: Eine Immobilie wird zuerst gemietet und dann erworben. Diese Variante eignet sich gut, wenn man sich erst zu einem späteren Zeitpunkt überlegen möchte, ob man sich für einen Kauf dieser Wohnung entscheidet. Im Gegensatz zum Leasing werden hier die bereits geleisteten Mietzahlungen nicht auf den Kaufpreis der Wohnung angerechnet.

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