Sanierungen
Diese Fördermöglichkeiten gibt es in der Steiermark

- Für "kleine Sanierungen" kann es bis zu 100.000 Euro an Förderungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern geben.
- Foto: Pixabay
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Mit den Problemen rund um das Thema Neubau spielt Sanieren eine immer größere Rolle. Für viele Teilbereiche gibt es für Steirerinnen und Steirer Unterstützungen in Form von Förderungen. Wir haben uns angeschaut, welche Förderungen es gibt, wer diese in Anspruch nehmen kann und wie viel Geld dabei herrausspringt.
STEIERMARK. Der Rückgang im Wohnbau führt dazu, dass das Sanierungen aktueller denn je sind. Aber auch dabei muss teils schnell tief in die Tasche gegriffen werden. Um Abhilfe zu schaffen, gibt es in der Steiermark diverse Förderungen, doch wer kann sich was fördern lassen? MeinBezirk.at hat die Fördermöglichkeiten bei Sanierungen in der Steiermark genauer angeschaut.
Jährlich werden laut Land Steiermark um die 8.000 Wohnungen und Eigenheime bei der Sanierung gefördert. Diese teilen sich in folgende Teilbereiche auf:
- Kleine Sanierung (Privat und Gewerbe)
- umfassende energetische Sanierung (Privat und Gewerbe)
- barrierefreies und altengerechtes Wohnen (Privat und Gewerbe)
- umfassende Sanierung (Privat und Gewerbe)
- Assanierung (primär Gewerbe)
- Revitalisierung (Denkmalpflege)
- Belebung von Ortskernen (Gemeinden und Gesellschaften)
- Radonsanierung (Privat und Gewerbe)

- Gute Wärmedämmung kann dabei helfen Heizkosten zu reduzieren.
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Kleine Sanierung
Die "kleine Sanierung" richtet sich an viele Einzelmaßnahmen im Bereich der Sanierung bei Häusern und Wohnungen, in Anspruch kann sie von Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mieter sowie Bauberechtigten werden.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15 % der Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude 80.000 bis 100.000 Euro. Die Förderung kann online beantragt werden.
Was wird gefördert?
- Verbesserung der thermischen Qualität (Fenster, Fassadendemmung, Türen)
- Haustechnik (Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasserleitungen)
- Personenaufzüge
- Dachsanierung
- Veränderung und Neuschaffung von Wohnraum (Zubau, Wohnungsteilung)
Umfassende energetische Sanierung
Die Förderung zur "umfassende energetische Sanierung" ist grundlegend gleich wie die "kleine Sanierung" mit dem Unterschied, dass hier mindestens drei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um Anspruch auf die Förderung zu haben.
Sie besteht aus der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude 80.000 bis 100.000 Euro. Die Förderung kann online beantragt werden.
Was wird gefördert?
- Verbesserung der thermischen Qualität (Fenster, Fassadendemmung, Türen)
- Haustechnik (Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasserleitungen)
- Personenaufzüge
- Dachsanierung
- Veränderung und Neuschaffung von Wohnraum (Zubau, Wohnungsteilung)

- Barrierefrei umbauten werden im Alter oft notwendig.
- Foto: Pixabay
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Barrierefreies und altengerechtes Wohnen
Diese Förderung kann bei Wohnungen und Wohnhäusern von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern in Anspruch genommen werden.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 Euro, im Falle einer nachgewiesenen Erwerbsminderung erhöht sich dieser Betrag auf 50.000 Euro. Die Förderung kann online beantragt werden.
Was wird gefördert?
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs
- Schaffung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen
- Schaffung von barrierefreien Sanitäreinheiten (Bad und WC)
Umfassende Sanierung
Bei der Förderungen zur "umfassenden Sanierung" handelt es sich um einen Zuschuss für eine Erneuerung im beträchtlichen Ausmaß, die über die reine Erhaltung hinausgeht und ist nur bei Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen möglich.
Die maximal förderbaren Kosten betragen je nach Maßnahmen zwischen 1.150 und 1.760 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Ansuchen können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauberechtigte, die Anträge werden von einem sachverständigen Gremium beurteilt, das über die Gewährung der Förderung entscheidet.
Assanierung
Als Assanierung wird das weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort bezeichnet. Die bebaute Fläche darf maximal fünf mal so groß sein wie das bestehende Objekt. Entstehen Wohnungen, die vermietet werden, darf während der Förderlaufzeit von 15 Jahren nur ein beschränkter Mietzins verrechnet werden.
Die maximal förderbaren Kosten betragen bei Wohnungen mit mehr als 55 m² Wohnnutzfläche 70.000 Euro, sonst betragen die förderbaren Kosten je Wohneinheit 50.000 Euro.
Revitalisierung historisch bedeutender Denkmäler
Diese Förderung soll zur Erhaltung des "baukulturellen Erbguts" dienen und kann bei historischen Gebäuden und Anlagen beantragt, wenn dadurch traditionelle Handwerkstechniken zur Sanierung notwendig sind. Die Förderung kann von natürlichen und juristischen Personen in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden hierbei nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von maximal 10 % der anerkannten Kosten und maximal 22.000 Euro pro Projekt und Jahr.
Außerdem gibt es die Möglichkeit eines "Förderungsdarlehen" im Ausmaß von maximal der Hälfte der anerkannten denkmalrelevanten Kosten mit einem Maximalbetrag von 150.000 Euro pro Objekt und Jahr. Die Laufzeit des Förderungsdarlehens beträgt 15 Jahre.

- Mit Hilfe von Fördergeldern sollen Ortskerne langfristig wiederbelebt werden.
- Foto: Pixabay
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Belebung von Ortskernen
Diese Förderung bezieht sich nicht auf Sanierungen speziell, sondern auf den Ankauf von Objekten in Ortszentren, um diese dann in weiterer Folge zu sanieren oder gar neu zu bauen. Die Förderung zur "Belebung von Ortskernen" kann von Gemeinden, Gesellschaften, Gemeinnützigen Bauvereinen und Personengemeinschaften in Anspruch genommen werden.
Auch hier wird ein Förderungsdarlehen vergeben, das maximal im Ausmaß von
70 % des angemessenen Ankaufspreises betragen kann. Diese Fördervariante hat eine Laufzeit von 28 Jahren und die halbjährlichen Rückzahlungsraten betragen 1,915 % des
Darlehensbetrages.
Radonsanierung
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das auch in der Steiermark vorkommt. Vor allem in Gebieten mit Granitbergland ist Radon verbreitet. Die Förderung zur Radonsanierung wird genehmigt, wenn die Radonkonzentration vom mehr als 1.000 Becquerel pro Quadratmeter gemessen werden. Alle Informationen rund um Messungen und Ansprechpartner gibt es hier.
Die Förderung beträgt maximal 22% der Kosten, die höchstmögliche Förderung beträgt 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Alle Informationen zu Förderung des Landes sowie Antragstellung findest du hier.
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