Lärmbelästigung
Lärm als Begleiter in Beruf und Alltag
Ständiger Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur lästig, sondern kann auch ernste gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Daher ist Lärmschwerhörigkeit in Österreich auch als Berufskrankheit anerkannt und von der Unfallversicherung abgedeckt.
STEIERMARK. Leider ist er aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken: der Lärm. Er spielt nicht nur in unserem privaten Umfeld eine Rolle, auch am Arbeitsplatz zählen Lärmschädigungen zu den häufigsten Erkrankungen. Was dabei als Lärm empfunden wird, hängt von der subjektiven Wahrnehmung, der Lautstärke und Tonhöhe, sowie dem Umgebungsgeräuschpegel ab.
Schädigung von Intensität und Dauer abhängig
Auch der durch Lärm verursachte Schaden ist von der Intensität ebenso abhängig wie von der Dauer der Lärmeinwirkung. Ab 85 Dezibel (dB) Schalldruck kann ein akustisches Trauma ausgelöst werden. Aber schon Geräusche mit Lautstärken von 140 bis 160 dB, die nur Bruchteile von Sekunden dauern (beispielsweise ein Schuss), können das Trommelfell extrem belasten und Risse verursachen. 130 Dezibel ist übrigens die Schmerzschwelle bei den meisten Menschen. Zum Vergleich: Normaler Straßenverkehr entspricht etwa 80 dB und wird gewöhnlich als sehr laut wahrgenommen.
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Lärmschwerhörigkeit ist in Österreich als Berufskrankheit anerkannt und entsprechend von der sozialen Unfallversicherung abgedeckt. Das schließt Behandlung, berufliche Rehabilitation sowie finanzielle Unterstützungen ein. Dabei wird laut Arbeitnehmerschutzgesetz Lärm bei einer Überschreitung von 85 dB bezogen auf acht Stunden sowie 137 dB Spitzenwert als statistisch relevant für eine Gehörgefährdung eingestuft. In den letzten Jahren wurden die Schutzregelungen wie verpflichtender Gehörschutz oder Schallisolierungen entsprechend angepasst.
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