Kindergarten und -krippe
Anmeldefrist für Kinderbetreuung in Graz 2023

Nicht verpassen: Die Frist zur Vormerkung für die städtischen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten läuft bis 3. März 2023. | Foto: Carlos Magno/Unsplash
  • Nicht verpassen: Die Frist zur Vormerkung für die städtischen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten läuft bis 3. März 2023.
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Wenn man nicht weiß, wie es funktioniert, kann die Anmeldung für den städtischen Kindergarten oder die Kinderkrippe ganz schön herausfordernd sein. Was du in Graz tun musst, um einen Betreuungsplatz für den Nachwuchs zu bekommen, haben wir knapp zusammengefasst und weiterführende Links gesetzt.

GRAZ. Wer ab Herbst einen Kinderbetreuungsplatz benötigt, hat bis einschließlich 3. März 2023 die Möglichkeit, sich bei den Grazer Kinderkrippen, Kindergärten und Horten auf der Website der Stadt Graz vormerken zu lassen. Dabei können pro Kind bis zu drei Einrichtungen ausgewählt werden. Wo man einen Platz bekommt, ist nicht vom Zeitpunkt der Vormerkung abhängig.

So funktioniert die Vormerkung per Online-Formular:

  • Weitere Informationen zu den Kosten und Förderungen findest du hier.

Schulische Tagesbetreuung

Im gleichen Zeitraum findet die Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung statt (Frist ist ebenfalls der 3. März 2022). Wobei es zu einer Änderung gekommen ist: Werden Kinder für das laufende Schuljahr 2022/2023 angemeldet, erhalten sie einen Fixplatz bis zum Ende der vierten Klasse Volksschule bzw. Ende der vierten Klasse Mittelschule. Ein erneutes Anmelden ist nicht notwendig.

  • Zum Vormerk-Formular für die schulische Tagesbetreuung findest du hier.

Deine Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die städtische Kindergärten, Kinderkrippen und Horte sowie Tagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler ist die Abteilung für Bildung und Integration – telefonisch erreichbar unter 0043 316 872 7474 oder per E-Mail an abiservice@stadt.graz.at.

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