Mahnwache vor Synagoge
Anzeige wegen nicht angemeldeter Versammlung
Nach den Anschlägen auf die Grazer Synagoge und den Präsidenten der Jüdischen Gemeinde Elie Rosen, organisierte der Bezirksvorsteher von Gries, Tristan Ammerer, eine Mahnwache, nun wurde er angezeigt.
Große Aufregung heute auf Social Media, als Bezirksvorsteher Tristan Ammerer ein Mail veröffentlichte, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er "als Leiter einer nicht angezeigten Versammlung in Erscheinung" trat und somit das Veranstaltungsgesetz verletzte.
"Weil ich mich während der massiven Angriffe auf die Grazer Synagoge vorne hingestellt habe und Leute sich mir spontan anschlossen, hat die Polizei ein Verfahren gegen mich aufgenommen.
Die Polizei weiß ganz genau, dass es sich hierbei um eine spontane Kundgebung handelte, die vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Trotzdem wird ein Verfahren gegen mich eingeleitet. Dass wir nicht auf Abstände geachtet hätten, stimmt ja auch nicht", postet Ammerer fassungslos: "Da setzt man ein friedliches Zeichen gegen Antisemitismus und wird dafür Repressalien ausgesetzt."
War Polizei verpflichtet?
Anders sieht das Polizeisprecher Fritz Grundnig in einer schriftlichen Stellungnahme: "Diese Versammlung war bei der Behörde nicht angemeldet. Aufgrund dessen war die Polizei gesetzlich dazu verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten. Andernfalls hätte gegen die Beamten der Vorwurf des Amtsmissbrauches erhoben werden können." Auch weist Grundnig darauf hin, dass die Anzeige in weiterer Folge von der Verwaltungsbehörde geprüft wird und es aufgrund der Sensibilität nach einer derartigen Anzeige auch nur eine Abmahnung geben könnte. "Diesbezüglich bleibt aber die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde abzuwarten", so Grundnig.
Diese Argumentation stoßt bei Ammerer auf wenig Verständnis: "Es war unbedingt notwendig, dass wir uns schützend vor die Synagoge gestellt haben. Nachdem ich keine Gesetzesübertretung begangen habe, kann ich weder eine Anzeige noch eine Abmahnung nachvollziehen. Auch eine Abmahnung wäre ein falsches Zeichen", so der Bezirksvorsteher, der sich darauf bezieht, dass spontane Versammlungen in so einem Fall sehr wohl vom Versammlungsrecht gedeckt sind.
Gleiches Gebäude
Den Vorwürfen, die Anzeigenerstattung sei von jener Dienststelle erfolgt, bei der Beamten wegen Wiederbetätigung in gerichtlichen Verfahren beschuldigt werden, entgegnet Polizeisprecher Grundnig : "Hier muss wiederholt klargestellt werden, dass die betreffenden Beschuldigten nicht von dieser Dienststelle stammen." Dem stimmt auch Ammerer zu: "Das stimmt, es ist nicht dieselbe Dienststelle, aber das gleiche Gebäude."
Mittlerweile hat sich die Polizei bei Ammerer gemeldet und ein Gespräch angeboten: "Das nehme ich sehr gerne an", so der Grieser Bezirksvorsteher.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.