Verwechslung bei Entlassung
Beamte entließen falschen Mann aus Haft

- Bei der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Entlassung kam es zu einer Verwechslung und so wurde irrtümlich der falsche Tatverdächtige aus der Haft entlassen.
- Foto: Symbolfoto Polizei
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Wie bereits berichtet, stehen zwei Männer in Graz im Verdacht, Diebstähle begangen zu haben und wurden festgenommen. Bei der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Entlassung kam es allerdings zu einer Verwechslung. Der irrtümlich freigelassene Verdächtige befindet sich derzeit auf freiem Fuß.
GRAZ. Zwei Männer im Alter von 37 und 47 Jahren stehen im Verdacht, am Donnerstag, 13. Juli 2023, in Graz einen Einbruchsdiebstahl sowie einen Einschleichdiebstahl begangen zu haben. Polizisten nahmen die beiden bei einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle fest. Die Beamten des Polizeianhaltezentrums Graz erhielten nun eine Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Entlassung einer der beiden festgenommenen Personen und in derselben Anordnung wurde auch die Einlieferung des anderen Festgenommenen in die Justizanstalt Graz-Jakomini verschriftlicht.
Diese Anordnung zur "Anzeige auf freiem Fuße" verpflichtet die Polizei zur sofortigen Entlassung des Festgenommenen. Aufgrund dessen wurde seitens der Beamten ohne unnötigen Aufschub das Täterpaar über die folgenden Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Wie nun aber seitens der Landespolizeidirektion Steiermark berichtet wird, fand bei der Entlassung eine Verwechslung der beiden Inhaftierten statt. Als Grund für die Verwechslung werden sprachliche Barrieren, die optische Ähnlichkeit der beiden Tatverdächtigen und dieselbe Staatsbürgerschaft (Ungarn) angegeben.

- Die Verwechslung fiel den Beamten kurz nach der Entlassung auf, woraufhin eine Fahndung nach dem irrtümlich freigelassenen Komplizen eingeleitet wurde. Diese verlief bisher negativ.
- Foto: Symbolbild: BRS
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Irrtümlich Freigelassener auf freiem Fuß
Die Verwechslung fiel den Beamten bereits kurz nach der Entlassung auf, woraufhin sofort die (eigentlich) freizulassende Person enthaftet und eine Fahndung nach dem irrtümlich freigelassenen Komplizen eingeleitet wurde. Diese verlief bisher negativ. Von dem Mann geht laut Angaben der Polizei keinerlei erkennbare Gefahr aus. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurden interne Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Sensibilisierung und ein Sechs-Augen-Prinzip, gesetzt. Darüber hinaus werden umfangreiche Erhebungen durchgeführt und Abläufe evaluiert, um das Fehlerrisiko zu minimieren, heißt es seitens der Landespolizeidirektion Steiermark.
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