Servitutsrecht
Eigentümer, die absperren, und ein Waldweg in St. Peter

- Ein Anlassfall bringt MeinBezirk dazu, über das Wegerecht und Servitutsrecht nachzuforschen.
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Ein anderes Grundstück wird als Weg benutzt, ein Brunnen wird mitgenutzt oder die Zufahrt führt über ein anderes Grundstück: Dies und ähnliches erlaubt ein Servitut. Warum es unzählige Servitute in Graz gibt und warum wahrscheinlich Ihr Grundstück auch betroffen ist, hat MeinBezirk erfragt.
GRAZ. Für Gesprächsstoff sorgt seit einiger Zeit der versperrte Zugang zum Waldweg, der von der St. Peter Hauptstraße (Höhe Waldorfschule) zum Mammutbaum am Messendorfberg führt. So gingen zahlreiche Anrufe bei der Bezirksvertretung ein, in denen als Lösung ein Servitut gefordert wurde. Inwiefern das möglich ist? Auf Anfrage von MeinBezirk erklärt der stellvertretende Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer Wolfgang Dlaska: "Das würde in diesem Fall nur schwer funktionieren. Denn ein Servitut, auch Dienstbarkeit, ist eine Vereinbarung zwischen einem Grundeigentümer und einer bestimmten Person oder Gruppen, mit welcher der Grundeigentümer ein Wegerecht einräumt. Ist der Grundeigentümer dazu nicht bereit, wird er kaum dazu gezwungen werden können.”

- Präsident-Stellvertreter Wolfgang Dlaska erkärt das komplizierte Servitutsrecht.
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Im Übrigen kann man eine Dienstbarkeit "ersitzen", wenn der Grundstücksbesitzer ein Verhalten länger als 30 Jahre duldet und man dies nachweisen kann. "Ausgenommen, man handelt widerrechtlich – also zum Beispiel durch das Ignorieren eines 'Betreten verboten‘-Schilds", ergänzt Dlaska.
Ohne funktioniert's nicht
Die Frage, wie viele Servitute es in Graz ungefähr gebe, bringt den Rechtsanwalt zum Lachen: "Zwar ist nicht jede Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, aber auch damit würden Sie beim Zählen nicht fertig werden. Denn etwa die Energieversorger haben eine Vielzahl an Dienstbarkeiten für Leitungen." Ebenfalls interessant: "Ein Servitut gilt nicht für alle", erklärt Dlaska und demnach könne ein Servitut nicht an die ganze Bevölkerung der Stadt Graz gehen, wie man es sich womöglich in St. Peter vorgestellt habe. "Ein Servitut ist nicht dafür gedacht, dass über ein Grundstück alle drüber spazieren dürfen. Sonst müsste es in öffentlichem Besitz sein."

- Auch für die Stromversorgung muss teilweise ein Servitut vergeben werden.
- Foto: Netz NÖ/Matejschek
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So ähnlich ist auch die angedachte Lösung seitens des Bezirksrats St. Peter: Ein Teil des Grundstücks soll Gemeindestraße werden und die ursprüngliche Verbindung zum Urwald wieder herstellen, so die Vorstellung der Bezirkspolitiker. Dafür bräuchte es eine Zustimmung des Grundbesitzers, der diesen Bereich abtreten und an die Stadt Graz verkaufen müsste. Ansonsten müsste man eine Enteignung beantragen. Dass diese standhalten würde, bezweifelt der Rechtsanwalt allerdings. Ein Beispiel für einen früheren Servitutsstreit kennt Dlaska beim Odilien-Institut. Dort wurde ein Weg mit einem Tor versperrt, damit der private Grund nicht betreten werden konnte. Anrainer konnten allerdings nachweisen, dass sie dies schon seit mehreren Jahrzehnten machen und haben hier ihr Recht eben "ersessen".

- Im konkreten Anlassfall geht es um dieses Grundstück an der Kreuzung St. Peter Hauptstraße und Sternäckerweg.
- Foto: MeinBezirk
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Neuer Versuch in St. Peter
Im Falle des Waldwegs in St. Peter läuft das Bauverfahren mit dem Grundstücksinhaber. Ein Teil des Grundstücks ist im Flächenwidmungsplan als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Hier darf der Bauherr keine Wohnungen errichten. Im Zuge des Bauverfahrens will man seitens der Stadt Graz versuchen, diesen nördlichen Teil des Grundstücks dem derzeitigen Inhaber abzukaufen. Dies sei auch notwendig, um eine "ordentliche Kreuzung für kommende Siedlungen rund um den Sternäckerweg" zu errichten, so Gemeinderat Manuel Lenartitsch (SPÖ). Ein bauliches Einvernehmen mit dem Bauherrn konnte allerdings noch nicht erzielt werden.
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