Ladenöffnungszeiten sind bei uns genau geregelt

Am Heiligen Abend kann noch bis 14 Uhr eingekauft werden.  | Foto: Graz Tourismus/Max Wegscheidler
  • Am Heiligen Abend kann noch bis 14 Uhr eingekauft werden.
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  • hochgeladen von Christoph Hofer

Für die jüngere Generation ist der 8. Dezember, sofern er nicht auf einen Sonntag fällt, ein Tag wie jeder andere. Einkaufen nach Herzenslust ist praktisch überall möglich. Das war aber nicht immer so, wie ein Blick in die Vergangenheit beweist.
Die Schließung der Geschäfte an Mariä Empfängnis, knapp zwei Wochen vor Weihnachten, war nämlich immer umstritten. Im Jahr 1995 wurde die Öffnung der Geschäfte im Zeitraum zwischen zehn und 18 Uhr endgültig erlaubt. Nicht jedes Unternehmen sperrt am Marienfeiertag seine Pforten auf, die Supermarktkette Billa bildet die wohl prominenteste Ausnahme.

14 Uhr als Richtmarke

Für den 24. Dezember sind die Rahmenbedingungen hinsichtlich Ladenöffnungszeiten noch genauer geregelt. Laut Auskunft der Wirtschaftskammer dürfen allgemeine Verkaufsstellen (u. a. Buchhandlungen, Parfümerien, Elektronik-Fachgeschäfte) von sechs bis 14 Uhr geöffnet sein. Geschäften, die Süßwaren und Naturblumen verkaufen, ist es sogar erlaubt, erst ab 18 Uhr zu schließen. Christbäume können gar noch bis 20 Uhr an den Mann gebracht werden. Die Regelungen für den Silvestertag sind hingegen weitestgehend gelockert: Allgemeine Verkaufsstellen dürfen grundsätzlich bis 17, Lebensmittelgeschäfte bis 18 Uhr geöffnet haben. Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel können dann noch bis 20 Uhr vertrieben werden.

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