Lehrer dürfen gar nicht gratis Ski fahren
Pädagogen droht ein Verfahren, wenn sie die Einladung der Seilbahnen für zwei Gratisskitage nutzen.
Der Obmann der Seilbahner in der Wirtschaftskammer Steiermark, Karl Schmidhofer, hat in der letzten WOCHE-Ausgabe alle Lehrer, die sich um die Organisation von Skikursen für ihre Schüler bemühen, für Ende Jänner zu zwei Gratisskitagen in die steirischen Skigebiete eingeladen. „Geht aber gar nicht“, heißt es jetzt aus dem Büro von Bildungslandesrätin Elisabeth Grossmann. Laut Paragraf 41/1 des Lehrerdienstrechts ist es „dem Landeslehrer untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.“ Demnach würde jenen Lehrern, die das Angebot annehmen, ein Disziplinarverfahren drohen. Grossmann: „In meiner Funktion als Vertreterin des Dienstgebers bin ich verpflichtet, Bedienstete vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen im Falle einer Anzeige zu warnen, auch wenn ich selbst nicht vorhabe, disziplinarrechtliche Schritte zu setzen.“ Anzeigen könnte theoretisch aber jeder. In einem Brief, der in diesen Tagen an die Lehrer verschickt wird, warnt die Landesrätin nun vor dieser unerlaubten Geschenkannahme.
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