Puntigam
Mühlgang vor dem Einsturz

Um den Mühlgang in Puntigam steht es nicht sonderlich gut... | Foto: kk
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In Puntigam droht ein Teil des Mühlgangs einzustürzen. Warum sich die Reparatur so lange hinzieht.

Nichts hält ewig, aber der Grazer Mühlgang schon verhältnismäßig lange: Seit dem 13. Jahrhundert führt der Kanal, der – wie der Name schon sagt – dem Betrieb von Mühlen diente, bereits durch die Stadt. Dieser Tage beherbergt er freilich Wasserkraftwerke und gleicht Überschwemmungen aus, anstatt Holzräder für die Mehlproduktion anzutreiben. Und genau das wird in Puntigam künftig schwierig werden, befürchtet Bezirksvorsteher Helmuth Scheuch. Denn in der Puchstraße sei ein Teil des Mühlgangs bereits schwer beschädigt und könne jederzeit einstürzen. Da sei Gefahr im Verzug, betont der besorgte Bezirksvorsteher.

Wer zuständig ist

Tatsächlich sieht es rund um die Puchstraße nicht gut aus: Das Holz an den Seiten ist morsch, Müll und Schutt liegen auf dem Boden des Kanals. Getan hat sich da in den letzten Monaten trotzdem nichts. Denn: Die Sanierung des Mühlgangs ist Aufgabe des jeweiligen Grundstücksbesitzers und der scheint in Puntigam noch nicht die Muse dafür gefunden zu haben. Die Stadt ist in diesem Fall nur dafür zuständig, den Besitzer an seine Aufgaben zu erinnern.

Bis zum Juni 2022 soll alles repariert sein, heißt es aus der Stadt.  | Foto: kk
  • Bis zum Juni 2022 soll alles repariert sein, heißt es aus der Stadt.
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Statiker beruhigt

Dort sieht man die Situation relativ gelassen: "Das Mühlenkonsortium hätte diese Stelle gerne repariert gehabt und der Eigentümer hat das eigentlich auch zugesagt, aber es ist dann noch nicht dazu gekommen", so Doris Jurschitsch von der Bau- und Anlagenbehörde. Dementsprechend sei die Stelle bei der halbjährlichen Abkehr, bei der der Mühlgang ausgelassen wird, von einem Statiker überprüft worden. "Der Statiker hat uns auch schriftlich bestätigt, dass das noch bis zur nächsten Abkehr halten wird. Es droht also keine unmittelbare Gefahr." Bis Juni 2022 hat der Eigentümer also eine Galgenfrist.

Gleiche Regel für Bäche

Ob das nicht unpraktisch ist, sich jedes Jahr mit diesem Fleckerlteppich an Eigentümern auseinanderzusetzen, um den Mühlgang in Stand zu halten? "Es ist ein bisschen mühsam", gibt Jurschitsch zu. Aber es sei auch machbar. Der Mühlgang gehöre eben einfach zum Grundstück dazu, das sei bei Bächen ja auch so.

Was die Stelle in der Puchstraße angeht, so einfach möchte sich der Bezirksvorsteher übrigens nicht zufrieden geben: Er werde an dem Fall dranbleiben, so Scheuch.

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