Das sagen Grazerinnen und Grazer
So viel nackte Haut verträgt die Stadt
Sommer, Sonne, Sonnenschein und kurze Kleidung. Die Frage wie viel Haut dabei gezeigt werden soll, scheidet oft die Geister. MeinBezirk.at hat bei den Grazerinnen und Grazern nachgefragt, wie viel nackte Haut die Stadt verträgt.
GRAZ. Die Sonne scheint, die Temperaturen klettern regelmäßig über 30 Grad und der Sommer hat wahrlich Einzug gehalten. Wenn die Temperaturen steigen, dann fällt damit aber meistens etwas anderes, nämlich die Kleider. Kurze Hosen, bauchfreie T-Shirts und Tank-Tops haben Hochsaison. Hin und wieder, ob beim Sport, im Park oder in der Stadt, bleibt der (männliche) Oberkörper überhaupt frei. Aber wie viel nackte Haut "verträgt" die Stadt eigentlich? MeinBezirk.at war in der Grazer Innenstadt unterwegs und hat bei den Grazerinnen und Grazern nachgefragt.
Oberkörperfrei für Alle
Auch wenn sich die Grazer großteils als sehr aufgeschlossen und tolerant zeigten, gingen die Meinungen über die Grenzen des guten Geschmacks bei unserer Straßenumfrage trotzdem weit auseinander. Von "jeder wie er will" bis zu "je mehr Kleidung desto besser" war wirklich alles dabei. Großes Thema waren auch die Unterschiede bei Mann und Frau, vor allem dahingehend, dass oberkörperfreie Männer in der Stadt allerorts toleriert werden, während die Wahrnehmung bei oberkörperfreien Frauen oft eine andere ist, wie eine Passantin betonte: "Alles, was Männer dürfen, müssen Frauen auch dürfen."
Einen sehr interessanten Ansatz in dieser Debatte wählte eine andere Dame, die dafür plädierte, dass mehr und längere Kleidung im Sommer getragen werden sollte, allerdings nicht aus "moralischen" Gründen, sondern als Sonnenschutz: "Die Stadt verträgt sehr viel nackte Haut, aber der Mensch nicht." Ein Pärchen wählte eine andere Herangehensweise, für die beiden Grazer galt: "Jeder wie er oder sie will." Eine klitzekleine Ausnahme gab es dann aber doch: "Ein komplett Nackerter in der Herrengasse muss nicht sein."
Rechtliche Grauzone
Gesetzlich bewegt man sich in der Öffentlichkeit sehr freizügig oder überhaupt nicht bekleidet in einer Grauzone, denn österreichweit gibt es keine "eindeutige" gesetzliche Regelung, es wird von Fall zu Fall individuell entschieden. Es gilt aber das Gebot, dass man mit seinem Verhalten "den öffentlichen Anstand" nicht verletzen darf. Dieser wiederum ist allerdings ein sehr vager Begriff, der sich auf die Mehrheit der Personen in der Umgebung bezieht. Das heißt, strafrechtlich relevant wird es, wenn eine Mehrheit das Verhalten als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" erachtet. Die Polizei wird dabei zwar immer wieder zum "Ort des Verbrechens" gerufen, ob sie dann auch einschreitet, obliegt einem Strafreferenten. Dabei sind drei Punkte ausschlaggebend:
- Wo befindet man sich?
- Wann findet es statt?
- Wer nimmt es wahr?
Das heißt konkret: Im Schwimmbad wird die Grenze des "öffentlichen Anstands" woanders liegen als vor einem Kindergarten oder in einer Kirche. Auch im eigenen Garten herrscht keine komplette Narrenfreiheit, ist dieser beispielsweise von anliegenden Wohnsiedlungen gut einsehbar, muss auch hier Rücksicht genommen werden. Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen wie zum Beispiel der "Pride", hier ist vorübergehend deutlich mehr Haut erlaubt.
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