Erlass des Landes
Sonnwendfeuer am 20. Juni sind erlaubt
Es ist noch in bester Erinnerung: Die Osterfeuer waren Mitte März quer durch die Steiermark bereits aufgeschichtet – aufgrund des Corona-Lockdowns wurden sie aber nie abgebrannt. Speziell zum Schutz der Feuerwehrmänner und -frauen hatte die steirische Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für Brauchtumsfeuer während der Corona-Krise aufgehoben.
Sonnwendfeuer sind erlaubt
Nachdem nun die Simmungslage nach oben und die Infektionszahlen nach unten gehen, kommt die zuständige Landesrätin Ursula Lackner ihrem damaligen Versprechen nach: "Wir machen Brauchtumsfeuer wieder möglich, damit steht dem Sonnwendfeuer 2020 nichts im Wege." Gemeinsam mit Landesrat Hans Seitinger freue sie sich über einen weiteren Schritt zurück zur Normalität.
Ausnahmeverordnung gilt wieder
Zum Hintergrund: Die entsprechende Verordnung regelt jene Ausnahme, die seit vielen Jahren die Tradition von Brauchtumsfeuer ermöglicht. Demnach ist zu diesem speziellen Anlass das Verbrennen von biogenem Material bei Oster- und Sonnwendfeuern erlaubt. Die "Feuerpause" hat übrigens jedenfalls Sinn gemacht, in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag kam es kaum zu Feuerwehreinsätzen.
Mit sofortiger Wirkung wurde nun die Aufhebung der Corona-Regelung in die Wege geleitet, am 20. Juni können also in der ganzen Steiermark Sonnwendfeiern stattfinden. Lackner warnt jedoch, dass die geltenden Abstandsregelungen unbedingt eingehalten werden müssen.
Auf Igel & Co achten
Auch darüber hinaus sei einiges zu bedenken, vor allem auf die Tierwelt solle geachtet werden. Im angehäuften Material nisten sich oft Igel oder andere Tiere ein, im Feuer würden sie qualvoll umkommen. "Mit einfachen Schritten, wie dem Wenden der Materialhaufen, können Tierleben gerettet werden" appelliert Lackner an die Bevölkerung.
Ebenfalls zur Sorgfalt mahnt Agrarlandesrat Hans Seitinger: „Es ist gut, dass wir unsere Traditionen weiterführen können. Ich bitte aber eindringlich, dass beim Entzünden der Brauchtumsfeuer die Gefahr von Waldbränden beachtetet wird. Brauchtumsfeuer würden erfahrungsgemäß ein erhöhtes Brandrisiko mit sich bringen, weiß auch der steirische Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried: "Wir rufen seitens der Feuerwehr zu besonderer Vorsicht und Umsicht auf. Das beginnt bei der Einhaltung der Mindestabstände zu Energieversorgungsanlagen, Straßen, Gebäuden oder Baumgruppen und reicht bis zur Auswahl eines gesicherten Standorts, um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren." Außerdem ersucht er um Infos mittels der Landesleitzentrale Florian Steiermark: "Ich bitte sowohl vor dem Entzünden als auch bei Beendigung des Brauchtumsfeuers die Feuerwehr-Notrufnummer 122 zu verständigen. Das hilft ungemein, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden – oder andererseits, um im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen."
Zusatzinfo:
Die Mindestabstände betragen bei Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern mindestens 100 Meter, zu Straßen mindestens 50 Meter, zu Gebäuden mindestens 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie z.B. zu einem Wald oder Baumgruppen.
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