Hilfe für Grazer Unternehmer
Stundung von Strom- und Wasserteilzahlungen möglich

Nein, in Graz gehen bald nicht alle Lichter aus: Bis Ende Mai können Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern um die Stundung von Strom- und Wasserzahlungen ansuchen. | Foto: Pixabay
  • Nein, in Graz gehen bald nicht alle Lichter aus: Bis Ende Mai können Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern um die Stundung von Strom- und Wasserzahlungen ansuchen.
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  • hochgeladen von Christoph Hofer

Kein Geschäft, kein Umsatz: Vor allem kleinere Unternehmen hadern mit den harten Maßnahmen durch die österreichische Bundesregierung, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Während bundesweit Anträge an den Härtefonds gestellt werden können, kommt die Stadt Graz ihren Unternehmern mit einer speziellen Aktion entgegen. In Kooperation mit der Energie Graz und der Holding Graz Wasserwirtschaft hat die städtische Wirtschaftsabteilung die Möglichkeit geschaffen, eine Stundung der Teilzahlungen für Strom und Wasser bis Ende Mai zu beantragen. Abschaltungen von Energie- und Wasserlieferungen und das Betreiben offener Forderungen werden ausgesetzt.

Versorgung im Krisenfall unerlässlich

Die Stundung von Teilzahlungsbeträgen für Strom und Wasser beantragen können Grazer Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen bis maximal 250 Mitarbeiter über ein Online-Formular. Möglich ist das für jene Firmen, die von der Energie Graz oder der Solar Graz Strom beziehen, Netzkunden der Stromnetz Graz sind oder Wasser von der Holding Graz Wasserwirtschaft beziehen und aufgrund von Geschäftseinbußen infolge der Corona-Krise ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Auf die Verrechnung von Verzugszinsen und Mahngebühren wird für den angegebenen Zeitraum verzichtet. In weiterer Folge soll jenen Betrieben, die in eine finanzielle Notlage geschlittert sind, auch über einen städtischen Härtefonds geholfen werden. "Die Versorgung mit Strom und Wasser ist auch in einer krisenhaften Situation wie derzeit unerlässlich. Wir sind froh, gemeinsam mit unseren Unternehmen für eine Entlastung der betroffenen Unternehmen hinsichtlich ihrer Liquidität sorgen zu können", wird Bürgermeister Siegfried Nagl deutlich. 

Infos zur Antragsstellung

Weiterführende Infos zum Antrag für die Stundung finden die Unternehmer im Internet auf allen Kanälen der Wirtschaftsabteilung der Stadt Graz, der Holding Graz und der Energie Graz. Zentrale Auskunfts- und Sammelstelle für die Ansuchen ist Energie Graz-Ombudsmann Martin Polanz. Er ist von 7.30 bis 15 Uhr unter 0664/882 419 54 sowie via Mail unter ombudsstelle@energie-graz.at erreichbar.

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