Thomas Fischer von der Stadt Graz meint: Raucherzonen sind schwer realisierbar und wenig sinnvoll

Abteilungsleiter des Straßenamtes Thomas Fischer spricht sich gegen Raucherzonen im öffentlichen Raum aus. | Foto: Stadt Graz/Fischer
  • Abteilungsleiter des Straßenamtes Thomas Fischer spricht sich gegen Raucherzonen im öffentlichen Raum aus.
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Das Rauchen ist schon seit Wochen eines der bestimmenden Themen in der öffentlichen Diskussion. Der Vorschlag von Familienministerin Sophie Karmasin, Rauchen erst ab 18 Jahren zu erlauben, stößt ebenso auf großes Echo wie unsere letztwöchige Story. Dort forderte Waltraud Posch von der Fachstelle für Suchtprävention "VIVID" mehr Raucherzonen im öffentlichen Raum.

Zu wenig Platz

Markierte Bereiche, wie sie bereits an Bahnsteigen zu finden sind, wären laut Waltraud Posch auch am Hauptplatz wünschenswert. Die WOCHE informierte sich bei Thomas Fischer, Abteilungsleiter des Straßenamtes der Stadt Graz, über die Realisierbarkeit von Raucherzonen im öffentlichen Raum. Am Beispiel Hauptplatz nannte Fischer den mangelnden Platz als eines der Hauptprobleme bei der Verwirklichung solcher Zonen. Auch die Errichtung eigener "Raucherräume", wie etwa in Form eines Glaskubus, sieht er problematisch. "Es gibt keinen Platz am Hauptplatz, der für Raucherzonen zur Verfügung gestellt werden könnte. Wir haben bereits einen Interessenkonflikt, der die Radabstellplätze und Schanigärten umfasst", erklärt Fischer und führt aus, dass gewisse Flächen am Hauptplatz freistehen müssen. "Der Platz ist öffentliches Gut. Der freie Platz vor dem Rathaus muss für Veranstaltungen zur Verfügung stehen und sonst ist das Platzangebot sehr knapp."

Gesetzliche Regelung nötig

Ohne gesetzliche Regelung sei eine Realisierung von Raucherzonen nicht möglich, meint Fischer und betont, dass es hierfür bundes- oder landesrechtliche gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, die auch auf Gemeindeebene umgesetzt werden können. "Eine gesetzliche Regelung ist nur so gut, wie sie exekutiert wird", sagt Thomas Fischer und meint, dass es eine Frage der Ästhetik sei, wenn ein Glaskubus aufgestellt wird. "Werden nur Bereiche im Freien als Raucherzonen markiert, sind sie schon beim nächsten Windstoß sinnlos", so Fischer abschließend.

Verbote, wo es stören könnte

"Rauchen gehört überall dort, wo es andere stören könnte, verboten", meint WOCHE-Leser Maximilian Rombold. Der Jurist hat auch ein Buch unter dem Titel „Österreich ist eine tabakratische Republik. Ihr Recht geht von Rauchern aus" verfasst, wo er sich auf humorvolle Art mit dem Thema auseinandersetzt. "Gegen eigene Raucherzonen wie am Flughafen ist nichts einzuwenden, aber auch im Freien, wie etwa dem Haltestellenbereich am Hauptplatz, muss Rauchen verboten werden", sagt Rombold und bekräftigt sein Ziel: „Ich will nie, nirgendwo und in absolut keiner Lebenssituation vom Rauch belästigt sein.“

In öffentlichen Gebäuden ist Nichtrauchen die Norm

Das Tabakgesetz regelt den Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden. Als öffentlicher Ort ist ein Ort zu verstehen, "der durch einen nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs". Diese Begriffsbestimmung ist eine Generalklausel und umfasst Räume und Gebäude wie etwa Schulen und andere Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen oder beherbergen, Amtsgebäude, Kinos, Theater, Geschäftslokale, Büroräume mit Parteienverkehr, Einkaufscenter oder Hallenbäder. In diesen öffentlichen Räumen herrscht ein allgemeines Rauchverbot, jedoch kann es Ausnahmen geben, wenn etwa genügend Räume vorhanden sind. Dann kann in einem Raum das Rauchen gestattet werden, wenn gewährleistet wird, dass der Tabakrauch nicht in den anderen Raum dringt.
Ausdrücklich geregelt ist auch, dass Gästen in Gastronomiebetrieben das Durchqueren des Raucherraums zumutbar ist, um in den rauchfreien Bereich zu kommen.

WOCHE WISSEN
Die Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln sind verpflichtend und haben zum Ziel, vom Rauchen abzuschrecken. Unter anderem gibt es folgende Hinweise in Österreich: "Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen", "Rauchen verursacht Mund-, Rachen- und Kehlkopfkrebs", "Rauchen verursacht Herzanfälle", "Rauchen verursacht Schlaganfälle und Behinderungen" oder "Rauchen kann Ihr ungeborenes Kind töten".

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