Corona-Maßnahmen
Uni Graz setzt auf 2,5-G
Geimpft, genesen oder PCR-getestet, das heißt es ab dem 15. November für alle Bediensteten und Studierenden an der Karl-Franzens-Universität in Graz. Dass bedeutet, dass im Vergleich zur 3-G-Regelung ein negativer Antigentest nicht mehr für den Zugang zur Universität ausreicht, für jene, die nicht geimpft oder genesen sind, ist daher ein PCR-Test verpflichtend. Die Uni reagiert damit auf die steigenden Fallzahlen und die neuen Verordnungen der Bundesregierung. Bei Veranstaltungen der Universität gilt außerdem eine 2-G-Regelung. In den Räumen der Universität gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht. Kontrolliert wird etwa bei Vorlesungen am Eingang, geimpfte und genesene Studierende können sich dafür eine Zutrittskarte ausstellen lassen, mit der sie schneller Einlass bekommen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.