Regelungsbedarf
Christgewerkschaft fordert dauerhaften Versicherungsschutz für Homeoffice
Im März, zu Beginn des Lockdowns musste alles ganz, ganz schnell gehen: Seit 11. März sind auch all jene Arbeitsunfälle, die sich im Homeoffice ereignen, durch die Unfallversicherung geschützt. Möglich gemacht hat das damals eine Notverordnung, was allerdings die wenigsten wissen: Diese läuft spätestens am 31. Dezember dieses Jahres wieder aus.
Dauerhafter Schutz fürs Homeoffice
Hier treten jetzt die steirischen Christgewerkschafter (FCG) mit ihrer Doppelspitze Peter Amreich und Franz Gosch auf den Plan: "Wir sehen dringlichen Regelungsbedarf für Teleworker und wollen den derzeit befristet für Homeoffice erweiterten Versicherungsschutz künftig ausdehnen."
Geht es nach Amreich, müssen alle Arbeitsunfälle die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung passieren, müssen versichert sein. Er verweist außerdem darauf, dass neben Homeoffice auch andere Arten von mobiler Arbeit vom Versicherungsschutz umfasst sein müssen.
Hintergrund der Forderung: Während der heißen Phase der Covid-19-Pandemie hätten viele Tausende Arbeitnehmer in Österreich ihre Arbeit im Homeoffice geleistet. Dieser Beitrag sei wichtig gewesen, um die Verbreitung des Virus zu bremsen. "Nach der Corona-Krise hat diese Arbeitsform an Bedeutung dazugewonnen, sowohl die Firmen als auch Arbeitnehmer sehen hier einen Mehrwert, der künftig zu einem drastischen Anstieg von Homeoffice als Arbeitsform führen wird", ist Gosch überzeugt. Bereits jetzt zeige sich, dass die Entflechtung von Arbeit und Arbeitsort zunehmen wird, wodurch eine Reihe von flexiblen Arbeitsformen entstehen werden.
Betriebsvereinbarung für Homeoffice
Um diese neue Form des Arbeitens auch zu ermöglichen, sei es notwendig hier die richtigen Rahmenbedingungen für das 21. Jahrhundert zu schaffen. „Die gesetzliche Unfallversicherung, ist nur bis zum 31.12.2020 geregelt, wir wollen das der Versicherungsschutz für Teleworker zukünftig dauerhaft verankert wird", erklären die beiden Christgewerkschafter. Außerdem fordern sie im Bereich der betrieblichen Ebene eine verpflichtende Betriebsvereinbarung für Arbeitnehmer, die Homeoffice in Anspruch nehmen. Diese solle in der Arbeitsverfassung geregelt werden.
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