Grüne im Gemeinderat
Forderung nach Ende privater Schutzhundausbildung
Nach dem Tod einer Joggerin durch einen Hundeangriff in Oberösterreich Anfang Oktober wird von vielen Seiten Kritik an den bestehenden Regelungen für Hundehalterinnen und -halter laut. Um in Zukunft emotionale Diskussionen und weitere Vorfälle dieser Art zu unterbinden, fordert der Grüne Gemeinderatsklub ein Verbot der Schutzhundeausbildung für Privatpersonen.
GRAZ. Anfang Oktober kam es in Naarn in Oberösterreich zu einem tödlichen Angriff eines American Staffordshire Terrier auf eine 60-Jährige Joggerin. Der Hund wurde noch am Tag des Unfalls eingeschläfert. Zwar bestreitet die Halterin, den Hund "auf Mannschärfe" ausgebildet zu haben, Fakt ist aber, dass Schutzhundausbildungen in vielen Regionen Österreichs für Privatpersonen vollkommen legal sind.
Was ist ein Schutzhund?
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Als Schutzhund werden jene Hunde bezeichnet, die eine Ausbildung durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen haben, bei der ihr Beutetrieb weiter ausgebildet wird. Diese Ausbildung richtet sich nicht speziell an bestimmte Hunderassen, sondern kann von allen Hunden absolviert werden. Demnach kann jeder Hund auf Angriffsverhalten ausgebildet werden, dass sich gegen den Menschen richtet.
Petition an die Landesregierung
In Wien verbietet das Tierschutzgesetz die Ausbildung, mit Ausnahme von Diensthunden des Bundes. Diese Woche werden Die Grünen einen dringlichen Antrag in den Grazer Gemeinderat einbringen: Sie fordern, dass die Steiermark hier nachzieht. "Die Stadt Graz wendet sich im Petitionsweg an die Landesregierung Steiermark mit dem Ersuchen, ein Verbot der Schutzhundeausbildung für Privatpersonen zu prüfen", heißt es im Dringlichen Antrag der Gemeinderätin Anna Slama (Grüne).
Darin beruft sie sich außerdem darauf, dass es für keine Privatperson notwendig sein könne, Hunde darauf zu trainieren, Menschen zu verfolgen und mit allen Mitteln festzusetzen. Da das Hundetraining ein freies Gewerbe ist, unterliegt der Beruf des Hundetrainers, der Hundetrainerin somit keinem fixen Qualifikationsprofil. Das bedeutet, dass selbst ungeeignete Personen ohne nötiges Fachwissen eine Schutzhundeausbildung anbieten können. "Eine Schutzhundausbildung ist für Privatpersonen nicht erklärbar und schon seit Jahren umstritten", so Slama.
Registrierungspflicht für Hunde in Graz
Ein weiteres Problem sieht die Gemeinderätin in der mit Beginn des Jahres 2019 abgeschafften Registrierungspflicht für Hunde bei der Stadt Graz. Mit dem Wegfall dieser Anmeldepflicht fiel auch die Hundesteuer für Graz. Geblieben ist jedoch die Pflicht zur Absolvierung eines Hundekundekurses. Dieser ist zu absolvieren, wenn man nach dem 1. Jänner 2013 zum ersten Mal einen Hund hat und in den letzten fünf Jahren nachweislich keine Hundebesitzerin, kein Hundebesitzer war. Ob der Hundekundekurs gemäß dieser Regelung absolviert wurde, kann jedoch nur stichprobenartig von der Ordnungswache oder bei amtsärztlichen Untersuchungen überprüft werden.
Da dieser Sachkundenachweis – am Besten schon vor der Anschaffung des Tieres – das Mindeste sei, um eine gute Haltung zu gewährleisten, so die Grünen Gemeinderätin Slama, richtet sie sich im Rahmen des Gemeinderats am 19. Oktober weiters mit der Anfrage zur Überprüfung der Registrierungspflicht für Hunde innerhalb der Stadt Graz an die Tierschutz-Stadträtin Claudia Schönbacher (KFG).
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