Südgürtel
Rechnungshof ortet schleierhafte Auftragsvergabe bei Grazer Straßensanierung

Nach dem Südgürtel wurde die B 67a Richtung Zentrum saniert, vor allem bei der Vergabe des Auftrags zur Aufstellung von Ampeln wurden keine Vergleichsangebote eingeholt.  | Foto: Land Steiermark/A 16
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  • Nach dem Südgürtel wurde die B 67a Richtung Zentrum saniert, vor allem bei der Vergabe des Auftrags zur Aufstellung von Ampeln wurden keine Vergleichsangebote eingeholt.
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Die Generalsanierung der B 67a sowie der Ausbau der Anschlussstellen an die Südautobahn (A 2) und der begleitenden Geh- und Radwege sind seit rund zwei Jahren abgeschlossen. Der Landesrechnungshof (LRH) hat das zwischen Mai 2023 und Juli 2024 umgesetzte Bauvorhaben nun überprüft. Dabei wurden unter anderem Mängel im Projektmanagement und Verbesserungspotenzial bei einzelnen Vergabeverfahren festgestellt.

GRAZ/STEIERMARK. Der Landesrechnungshof hat die Generalsanierung der Grazer Ring Straße (B 67a) in Liebenau und St. Peter genauer unter die Lupe bekommen und dabei einige Mängel entdeckt. Das Projekt war nach der geltenden Projektmanagement-Richtlinie der Verkehrsabteilung des Landes Steiermark aufgrund seines Umfangs, der zahlreichen Schnittstellen und unterschiedlicher Verrechnungsmodalitäten als Großprojekt einzustufen. Eine entsprechende Einstufung erfolgte jedoch nicht. Laut LRH standen dadurch nicht ausreichend Personalressourcen zur Verfügung. Dies habe sich unter anderem bei der Dokumentation, der Aktenführung und beim Risikomanagement bemerkbar gemacht.

Rechnungshof-Direktor Heinz Drobesch ortete in der Auftragsvergabe Unregelmäßigkeiten.  | Foto: Landesrechnungshof
  • Rechnungshof-Direktor Heinz Drobesch ortete in der Auftragsvergabe Unregelmäßigkeiten.
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Bei den Projektkosten kam der Rechnungshof zu einem grundsätzlich positiven Ergebnis. Mit rund 7,6 Millionen Euro wurden die im Regierungssitzungsbeschluss vorgesehenen Kosten eingehalten. Die abgerechneten Ausgaben seien für die Prüfer grundsätzlich nachvollziehbar.

Schleierhafte Auftragsvergabe

Kritischer fällt die Beurteilung der Vergabepraxis aus. Der LRH sieht insbesondere bei der vertieften Angebotsprüfung und der Beurteilung der Preisangemessenheit Verbesserungspotenzial. Auffällige Preise sollten künftig stärker hinterfragt und die dazugehörigen Erklärungen der Bieter nachvollziehbar dokumentiert werden.

Auch bei der Vergabe von Leistungen für Lichtsignalanlagen stößt es dem Rechnungshof sauer auf. Ein einzelner Anbieter erhielt dafür insgesamt acht Beauftragungen mit einem Gesamtvolumen von rund 760.000 Euro. Vergleichsangebote wurden dabei nicht eingeholt. Eine nachvollziehbare Begründung für dieses Vorgehen konnte der LRH im Vergabeakt nicht finden.

Kritik dazu kam postwendend von den NEOS in Form von Klubobmann Niko Swatek: "Dass der ohnehin großzügig angesetzte Kostenrahmen eingehalten wurde, ist das eine. Aber 760.000 Euro ohne ein einziges Vergleichsangebot zu vergeben, ist etwas anderes, und da müssen die Alarmglocken läuten."

Nach dem Südgürtel wurde die B 67a Richtung Zentrum saniert, vor allem bei der Vergabe des Auftrags zur Aufstellung von Ampeln wurden keine Vergleichsangebote eingeholt.  | Foto: Land Steiermark/A 16
Foto: Diethard Schellauf
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