Grüne Idee
Wohnunterstützung soll Fix-Leistung in der Steiermark werden
Nachdem das Land Steiermark die Wohnunterstützung deutlich angehoben hat, wollen die Grünen das nun per Landtagsantrag von einer Förderung zu einer Leistung mit Rechtsanspruch weiterentwickeln.
STEIERMARK. Die Initiative ging von Soziallandesrätin Doris Kampus aus, die Ende Jänner eine weitere Erhöhung der Wohnunterstützung auf den Weg gebracht hat. Eine erste Erhöhung gab es ja bereits im August des Vorjahres, insgesamt wurde der Betrag im Durchschnitt um rund 30 Prozent angehoben.
Unterstützung mit Inflationsanpassung
Zum besseren Verständnis: Um eine Wohnunterstützung können in der Steiermark all jene Menschen ansuchen, die in einer Mietwohnung leben, keine Sozialunterstützung beziehen und bestimmte Einkommen- und Vermögenswerte nicht überschreiten.
Möglich ist das für österreichische und EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Menschen mit einem fixen Aufenhaltstitel. Wichtig dabei: Sowohl die Einkommensgrenze als auch die Höchstsätze der individuellen Wohnunterstützung werden in Zukunft Jahr für Jahr automatisch erhöht – in diesem Jahr um 9,7 Prozent. Der Höchstsatz der Wohnunterstützung beträgt daher 2024 statt 171,60 Euro nunmehr 188,25 Euro. Rund drei Millionen Euro an Mehrkosten hat das Land dafür budgetiert – nicht zu Unrecht, sind doch die Wohnkosten im Zeitraum 2017 bis 2022 um 27 Prozent gestiegen.
Über 40.000 Haushalte betroffen
Von dieser Maßnahmen profitieren in der Steiermark künftig mehr als 40.000 Haushalte. Der Großteil von ihnen sind Einpersonen-Haushalte (fast 26.000), weitere 3.800 Haushalte werden von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern bewohnt. Der Rest verteilt sich auf zwei Erwachsene mit ein bis fünf oder sogar mehr Kindern. Um die Dimensionen der betroffenen Menschen zu verdeutlichen: Das Netto-Durchschnittseinkommen jener, die Wohnunterstützung beziehen, betrug 2022 knapp über 1.000 Euro. Die Österreicherinnen und Österreicher liegen dabei mit durchschnittlich 1.012 Euro über ihren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die netto auf 952 Euro kommen.
Grüne fordern Rechtsanspruch
Den Grünen geht die aktuelle Unterstützung aber noch nicht weit genug, wie Klubobfrau Sandra Krautwaschl betont: "Wir wollen die Anpassung weiterer Sozial- und Unterstützungsleistungen. Neben der Wohnunterstützung müssen auch andere Sozialleistungen des Landes, wie etwa der Heizkostenzuschuss, valorisiert werden." Und: Man werde in der nächsten Landtagssitzung Ende Februar 2024 darauf drängen, dass die Wohnunterstützung keine Förderung, sondern eine Leistung sein soll, auf die bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. "Es ist eine Leistung zur Existenzsicherung. Diese sollte man nicht nach dem Wohlfahrtsprinzip verteilen, auf diese sollte ein Anspruch bestehen", so Krautwaschl abschließend.
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