Rassismus – auch im "Unterhaus"
Rassismus und Fußball – eine Kombination, die in Österreichs Stadien leider aktueller denn je ist. Am Wochenende wurde jetzt Sturms Richard Sukuta-Pasu im sonst so beschaulichen Innviertel Opfer rassistischer Beleidigungen.
Daran, dass der deutsche Stürmer mit afrikanischen Wurzeln beim 2:1 in Ried beschimpft wurde, zweifelt mittlerweile niemand mehr. "Ried-Goalie Gebauer und auch mehrere Zuschauer haben den Vorfall bestätigt und Manager Reiter hat mir versichert, dass wir ihre volle Unterstützung zur Aufklärung haben", sagt Sturm-Generalmanager Gerhard Goldbrich. Die Rieder sollen auch schon kurz vor der Ausforschung der Täter stehen – die Bundesliga hat ebenfalls bereits Ermittlungen eingeleitet.
Rassismus ist aber auch im steirischen Unterhaus ein nur zu bekanntes Problem. "Obwohl wir mit Fair-Play-Aktionen versuchen, dem entgegenzuwirken, gibt es leider immer wieder derartige Vorfälle", bestätigt Thomas Nußgruber, Geschäftsführer beim StFV. Besonders schlimm, sogar im Nachwuchsbereich sind Anzeigen wegen rassistischer Beleidigungen keine Seltenheit.
"Es gibt da klare Vorgaben von der FIFA – hört ein Schiedsrichter derartige Beleidigungen, muss er sofort eingreifen. Wenn das ein Zuschauer macht, muss er einen Ordner auffordern, diesen zu entfernen – passiert das nicht, gibt's eine gewaltige Ordnungsstrafe", stellt der steirische Schiri-Boss Franz Roschitz klar. Das Strafmaß reicht da bis zu 15.000 Euro für den betroffenen Verein (einen Auszug aus Paragraf 112 der ÖFB-Rechtspflegeordnung finden Sie unten) – der Zuschauer muss (theoretisch) mit einem mehrjährigen Stadionverbot rechnen, der Verein muss Geisterspiele (ohne Zuschauer) austragen. Bisher wurde das in der Steiermark aber noch nie exekutiert ...
§ 112 ÖFB Rechtspflegeordnung (Auszug):
Beleidigt ein Spieler seinen Gegner rassistisch droht eine Sperre von mindestens fünf Pflichtspielen und eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 10.000 € – bei einem Funktionär sind es zwischen 1.500 und 15.000 €. Wenn Anhänger einer Mannschaft bei einem Spiel ein Vergehen begehen, wird der betreffende Verein mit einer Geldstrafe zwischen 1.500 und 15.000 € belegt.
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