Bundesliga
Sicherheitszone beim Spitzenspiel SK Sturm gegen SK Rapid

- Die Spiele zwischen Sturm und Rapid sind generell für ihre "aufgeheizte" Stimmung bekannt.
- Foto: GEPA
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Am Samstag findet um 17 Uhr das Fußballspiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen SK Rapid statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt für den Zeitraum von 13 bis 22 Uhr am Spieltag.
GRAZ/STEIERMARK. Das dürfte spannend werden: Am Samstag, 2. November, trifft der SK Sturm auf den SK Rapid, und damit in der Erst- auf den Zweitplatzierten in der Bundesliga. Drei Punkte – zwei Siege und neun Tore – trennen die beiden Klubs voneinander. Für die Fans dürfte es ein emotionales Spiel werden, nicht zuletzt, weil die Wiener im Achtelfinale des ÖFB-Cups eine Abfuhr kassiert haben. Anpfiff ist um 17 Uhr.

- Auch zahlreiche Wiener Fans werden wieder nach Graz kommen.
- Foto: GEPA
- hochgeladen von Nina Schemmerl
Sicherheitszone im Detail
Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am Spieltag um die Merkur Arena. Der Bereich umfasst:
- Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151
- Evangelimanngasse
- über Münzgrabenstraße
- Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße)
- Weinholdstraße bis Nr. 31
- Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse
- Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse
- Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11
- Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198
- Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche)
- Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse
- Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse
- Richtung Westen bis Kasernstraße
- Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse
- schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61
- Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151

- Rund um das Stadion in Graz wird am Nachmittag wieder eine Sicherheitszone eingerichtet.
- Foto: Polizei Graz/Katharina Plozner
- hochgeladen von Nina Schemmerl
Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen beziehungsweise begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten.
Geldstrafen drohen
Was heißt das nun konkret? Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.
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