Gericht verstößt gegen Gesetz

Am Foto vom 6.1.2016 ersichtlich: Unnötiges Dauerlicht im Stiegenhaus und den Gängen, sowie eine fehlerhafte Feiertagsregelung.
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  • hochgeladen von Rainer Maichin

Bezirksgericht Graz-West verstößt gegen Bundes-Energieeffizienzgesetz

Dass, am 1.1.2015 in Kraft getretene Bundes-Energieeffizienzgesetz wird leider immer mehr zur Farce.

Rückblick:
Beitrag vom 28.2.2014 Energie-Jagd bei Gericht

Seit meiner öffentlichen Information vom 28.2.2014 sind nicht nur 678 Tage vergangen, sondern es wurden auch keine Maßnahmen gesetzt, um die von mir aufgezeigten Missstände zu beseitigen.
Ein Schreiben an das Justizministerium blieb ebenso wirkungslos.

Meine Forderung an das Bezirksgericht Graz-West:

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz muss auch das Bezirksgericht Graz-West sofort zur Kenntnis nehmen!
Eine sofortige Umsetzung in die Praxis ist durchzuführen!

Ein kurzer Auszug aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz:

Vorbildfunktion des Bundes

§ 12. (1) Zur Erreichung des Energieeinsparrichtwertes und beim Setzen von Energieeffizienzmaßnahmen hat der Bund eine Vorbildfunktion wahrzunehmen

.

(2) Der Bund hat dafür zu sorgen, dass größere Anstrengungen zur Förderung der Endenergieeffizienz unternommen werden. Er hat flankierende Maßnahmen im Rahmen seiner hoheitlichen Zuständigkeiten oder bei der Realisierung von Bauprojekten des Bundes, die zur Erreichung der Energieeinsparrichtwerte beitragen, zu ergreifen und die Schaffung geeigneter Bedingungen und Anreize zu prüfen, damit der Endenergieverbrauch eingedämmt wird.

Mögliche andere Energie-Einsparpotentiale, wie aufgezählt, konnten leider nicht erhoben werden, da alle energie-Einsparpotentiale von außen, ohne das Gebäude zu betreten, erhoben werden.

Verbesserung:
Eine Verbesserung wurde beim Fensterschließverhalten während der Heizperiode beobachtet. Ebenso werden die Infomonitore manchmal auch außerhalb der Geschäftszeiten ausgeschaltet.

Persönliche Meinung:

Etwa 90 Prozent der öffentlichen Gebäude verstoßen wissentlich gegen § 12. (1) des Bundes-Energieeffizienzgesetzes.
Der größte Energieverschwender in der Republik Österreich ist die Republik Österreich mit ihren neun Bundesländern, Kommunen, Städten, öffentlichen Einrichtungen und Institutionen.
Die dort installierten Energieverschwendungen sehe ich als Direktsubvention an die zum größten Teil staatlichen Energiekonzerne.

Dieser Beitrag ist ein Teil der Energie-Jagd,
die ein wichtiges Projekt vom Einsparkraftwerk ist.

Das Einsparkraftwerk ist zu 100 Prozent unabhängig von Energiekonzernen
und sonstigen politischen Entscheidungsträgern, und wird nicht gefördert.

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