Grazer Polizei macht Jagd auf illegale Spielsalons
Die Polizei hat heuer schon über 150 illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt.
Aktion scharf der Grazer Polizei: Seit Jahresbeginn wurde und wird mit Inkrafttreten des neuen steirischen Glücksspielgesetzes (Auszug siehe unten) den illegalen Spielhöllen in der Landeshauptstadt der Kampf angesagt.
Allein bei einer Großrazzia im Juni wurden neun Lokalbetreiber wegen illegaler Glücksspielautomaten angezeigt. "Die Finanzpolizei führt laufend Kontrollen durch – wir haben heuer schon über 150 Automaten beschlagnahmt", sagt Gerhard Lecker, Leiter der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) der Landespolizeidirektion Steiermark. Er stellt aber auch klar: "Leider ist es ein Fass ohne Boden – die Betreiber sind oft sehr erfinderisch und haben ihren Sitz in Rumänien oder Tschechien."
Strafen bis 60.000 Euro
Werden die Betreiber erwischt, drohen empfindliche Strafen. "Die Strafen bewegen sich von 1.000 Euro pro Glücksspielgerät bis zu 60.000 Euro pro Glücksspielgerät bei Wiederholungstätern. Die Glücksspielgeräte werden weiters mittels Bescheid eingezogen und vernichtet", erklärt Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums. "Bei wiederholten Aufstellungen von Geräten an einem Standort kann die Behörde darüber hinaus eine Betriebsschließung verhängen und damit das Lokal bis zu einem Jahr von jedweder Nutzung ausnehmen."
In Graz wurden bereits einige Teilbetriebsschließungen durchgeführt. Trotzdem blüht in diversen Hinterhöfen und einschlägigen Lokalen noch immer das Spiel mit dem "Unglück". Schon bald soll damit aber Schluss sein. „Im Rahmen unserer gesetzlichen Zuständigkeit werden wir als Stadt Graz weiter konsequent gegen diese illegale Geschäftemacherei vorgehen“, verspricht der zuständige Stadtrat Mario Eustacchio.
So steht’s im Gesetz
Automaten dürfen nicht mehr einzeln (etwa in Tankstellen) aufgestellt werden, sondern nur noch in Spielsalons. Es werden drei Lizenzen für jeweils zwölf Jahre vergeben. Es kann nur noch mit einem Ausweis gespielt werden, auf dem Name, Foto und Geburtsdatum enthalten sind.
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