Fünf Jahre warten auf Gemeindewohnung in Graz

Präsentierten Neuerungen: M. Eustacchio, K. Hohensinner | Foto: Wildling
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Rund 11.500 Sozialwohnungen stehen derzeit der Stadt Graz zur Verfügung. Die FPÖ will vor allem den Grazern ein Vorrecht bei der Vergabe erteilen. So gilt ab Oktober 2017: Statt einem Jahr muss der Hauptwohnsitz in Graz fünf Jahre betragen, auch die Dauer der Berufstätigkeit wird von einem auf fünf Jahre angehoben für jene, die eine Sozialwohnung beantragen wollen.
"So soll die Grazer Bevölkerung bevorzugt werden", sagt FPÖ-Vizebürgermeister Mario Eustacchio. EU- und EWR-Bürger sind mit Österreichern gleichgestellt, nicht aber Drittstaatsangehörige. Diese müssen zuerst von der Richtlinie "Daueraufenthalt EU" erfasst sein, um einen Antrag stellen zu können. "Im vergangenen Jahr haben rund 2.000 Personen in Graz Sozialwohnungen gesucht, ein Drittel wurde vergeben", so Eustacchio.

Neues auch bei Sozialcard

Ab 1. Jänner 2018 gelten auch die Neuerungen für die Sozialcard. "Die Meldefrist von sechs Monaten in Graz wird auf ein Jahr angehoben, um die Card zu beantragen", sagt Sozialstadtrat Kurt Hohensinner. Aktuell gibt es 15.300 Sozialcard-Besitzer, Mindestpensionisten sind daueranspruchsberechtigt. Für Drittstaatsangehörige gilt hier nun die Dauer von fünf Jahren. "Wer einen A2-Sprachkurs und einen Wertekurs absolviert, für diesen verringert sich die Frist auf ein Jahr", so Hohensinner.

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