Kanzlei Baumgartner berät
Ist das Rasenmähen eine Verpflichtung?
Der Frühling bringt nicht nur den Austrieb zahlreicher Blumen und Pflanzen im Garten mit sich, sondern auch den Start in die Saison der Rasenpflege.
FÜRSTENFELD. Wann und zu welchen Uhrzeiten Rasenmähen erlaubt ist, klären Landesgesetze und die Gemeindevorschriften regional unterschiedlich. Der Einsatz von Elektroantrieben, wie sie die meisten Mähroboter aufweisen ist aufgrund der geringeren Lärmeinwirkung auf die Nachbarschaft häufiger erlaubt als jener eines benzinbetriebenen Mähers, der in vielen Regionen an Sonn- und Feiertagen verboten ist.
Gemeinde-Verordnungen
Eine zivilrechtliche Pflicht, den Rasen oder mancherorts gar den Wildwuchs regelmäßig zu mähen, besteht übrigens nicht. Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit gegen den Wildwuchs in Verordnungen eine Pflicht zum Mähen zu erlassen.
Sollte man sich als Nachbar eines verwilderten Grundstücks beeinträchtigt fühlen, ist in Erfahrung zu bringen, ob eine derartige Verordnung existiert, dann kann die Gemeinde die Einhaltung durchsetzen. Existiert eine entsprechende Verordnung nicht, wäre die Erlassung einer derartigen Verordnung anzuregen.
Beratung in Streitfällen
Gerade in nachbarschaftlichen Angelegenheiten sollte zunächst versucht werden, Vergleichsgespräche zu führen, um ausufernde Nachbarschaftsstreite zu vermeiden. Dass es jedoch immer wieder Streitfälle gibt, wird sich nie ganz vermeiden lassen. Bei rechtlichen Fragen berät Sie gerne die Kanzlei Mag. Martin Baumgartner.
Kontakt:
Baumgartner Rechtsanwaltskanzlei
Fabriksgasse 3
8280 Fürstenfeld, Österreich
Tel: 43 3382 52944
Mail:office@ra-baumgartner.at
Homepage: https://www.ra-baumgartner.at/
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 13.00 Uhr
Nach Vereinbarung werden auch Termine in Wien und Graz wahrgenommen.
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