Neue Anzeigen für die Fürstenfelder Wirte

Das Gesetz verpflichtet Wirte in Lokalen mit über 50 Quadratmetern im abgetrennten Hauptraum ein striktes Rauchverbot zu verhängen.
  • Das Gesetz verpflichtet Wirte in Lokalen mit über 50 Quadratmetern im abgetrennten Hauptraum ein striktes Rauchverbot zu verhängen.
  • hochgeladen von Waltraud Wachmann

Das Einhalten des Tabakgesetzes wird nach der neuen Anzeigenwelle in Fürstenfeld erneut sehr streng kontrolliert.

Die teilweise Nichtbefolgung des am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Tabakgesetzes, wonach in Gastronomiebetrieben mit einer Größe von über 50 Quadratmetern Raucher- und Nichtraucherbereiche baulich getrennt sein müssen, sorgt im Bezirk beziehungsweise in der Stadt Fürstenfeld nach wie vor für Aufregung. Diesbezüglich erreichte auch ein anonymer Leserbrief die WOCHE. Bereits zu Jahresbeginn verhängte die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld nach ersten Anzeigen und Kontrollen Verwaltungsstrafen an einige Lokalbetreiber, die bauliche Trennungsmaßnahmen unterlassen hatten. Nun kam es zu neuerlichen, vorwiegend anonymen, Anzeigen. Wirte wurden darin beschuldigt, sich noch immer nicht an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Verpflichtung der Behörde
„Wir überprüfen den Wahrheitsgehalt jeder einzelnen Anzeige vor Ort in den Lokalen und verhängen bei Nichtbefolgung die vom Gesetz vorgesehenen Strafen. Wir kontrollieren, ob in Folge die baulichen Maßnahmen getroffen werden“, erklärt der zuständige Strafreferent der BH, Peter Beslanovic.
Zum einen drohen nun einigen nach wie vor unbelehrbaren Lokalbetreibern weitere und höhere Verwaltungsstrafen. Zum anderen sei bei anhaltender, konsequenter Ignoranz der gegebenen Vorschriften laut Tabakgesetz auch mit einer Überprüfung seitens des Gewerbereferats zu rechnen. Norbert Fürnstall, Leiter des Anlagenreferats, sieht ebenso wie Beslanovic eine Erschwernis in der behördlichen Arbeit darin, dass die meisten „Anzeiger“ anonym bleiben. „Anonyme Anzeigen sind nur eine halbe Sache. Uns wäre aufgrund möglicher Zeugenbefragungen sehr geholfen, wenn jene, die die Wirte anzeigen, sich dazu bekennen würden“, so Fürnstall.

Vier Fragen an Bezirkshauptmann Beatrix Pfeifer:

Wie reagiert die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld als dafür zuständige Behörde auf die erneuten Anzeigen gegen Lokalbetreiber im Bezirk, die nach wie vor gegen das seit 1. Juli 2010 gültige Tabakgesetz verstoßen?
Faktum ist, dass wir bisher und auch künftig jeder einzelnen Anzeige nachgegangen sind bzw. nachgehen werden und die Lage in den jeweiligen Lokalen überprüfen. Faktum ist auch, dass wir bereits vor rund einem halben Jahr nach behördlich durchgeführten Kontrollen bei Verstößen gegen das Tabakgesetz Verwaltungsstrafen verhängt haben. In weiterer Folge wurde von Vertretern der Bezirkshauptmannschaft sehr genau kontrolliert, ob die Lokalbetreiber die vorgeschriebenen baulichen Abtrennungen ihrer Räumlichkeiten in Raucher- und Nichraucherbereiche bei einer Lokalgröße ab 50 Quadratmetern inzwischen auch gesetzeskonform vorgenommen haben.
Wie ist nun der aktuelle Stand Ihrer Erhebungen?
Einige Wirte haben mittlerweile die geforderten baulichen Maßnahmen getroffen. Bei etlichen Betreibern hat sich im Zuge der Kontrolle herausgestellt, dass dem Gesetz entsprochen wurde und die Anzeigen völlig unbegründet waren. Wir haben es aber auch mit einigen Betreibern zu tun, die ihre Strafen zwar bezahlt haben, die Umbauten jedoch nicht vorgenommen haben. Manche Betreiber haben auch Berufung eingelegt. Diese Verfahren sind in zweiter Instanz beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) anhängig.
Wie gehen Sie in diesen Fällen vor?
Als Behörde sind wir verpflichtet, bei hartnäckiger Nichtbefolgung des Tabakgesetzes erneut zu prüfen und Strafen zu verhängen. Für jene Wirte, die nichts geändert haben, geht es in das nächste Verfahren. Mit Spannung warten wir auch darauf, wie der UVS entscheidet. Aufgrund der kurzen Zeit, in der das Gesetz gültig ist, gibt es bisher noch keine Präzedenzfälle.
Sind die Anzeigen, die Sie erreichen, anonym oder sind Ihnen die Namen der Personen bekannt?
Leider erreichen uns die meisten Anzeigen anonym. Da wir bei der Überwachung des Tabakgesetzes die Polizei nicht zu Hilfe rufen dürfen, erschweren uns anonyme Anzeigen die Arbeit. In solchen Fällen müssen wir selbst aktiv werden und können uns nicht, wie es für uns wünschenswert wäre, auf konkrete Angaben und Hinweise von Zeugen berufen.

Tabakgesetz:

Gültigkeit des derzeitigen Tabakgesetzes für Lokale: Gültig seit 1. Juli 2010 nach einer Übergangsphase von eineinhalb Jahren für die bauliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumlichkeiten.
Bestimmungen laut Lokalgröße:
Bis 50 Quadratmeter: Der Lokalbetreiber kann frei zwischen einem Raucher- oder Nichtraucherlokal entscheiden.
Über 50 Quadratmeter: Der Hauptraum mit der Mehrzahl der Verabreichungsplätze ist als baulich abgetrennter Nichtraucherraum zu führen.
Kennzeichnung: Gut ersichtlich angebrachte Plakette in Rot (Nichtraucher und Grün (Raucher).

Wo: Fürstenfeld, 8280 Fürstenfeld auf Karte anzeigen
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.