Neue Regelung für Erntehelfer

Ein bundesweit einheitliches Landarbeitergesetz soll den Bauern flexiblere Möglichkeiten und damit verbunden auch wesentliche Erleichterungen bieten. | Foto: MEV
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  • Ein bundesweit einheitliches Landarbeitergesetz soll den Bauern flexiblere Möglichkeiten und damit verbunden auch wesentliche Erleichterungen bieten.
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Einheitliches Gesetz für Landarbeiter bringt auch den Erntehelfern deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen.

Erntehelfer sind für die Landwirtschaft im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld von größter Bedeutung. Je nach Saison ist der Bedarf im Gemüsebau, Obstbau und Weinbau, aber auch in der Forstwirtschaft gegeben. Der Großteil der Erntehelfer stammt aus dem Ausland, der Anteil an Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) wird immer größer. „Aufgrund der zunehmend hohen Standards in diesen Ländern wird es aber für viele Bauern immer schwieriger, Erntehelfer zu finden“, weiß Bezirkskammerobmann Herbert Lebitsch.

Kammerobmann Herbert Lebitsch: „Mit dem neuen Gesetz können flexiblere Lösungen erzielt und Erntespitzen besser abgedeckt werden.“
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Attraktive Arbeitsplätze

Für Erleichterungen soll jetzt ein bundesweit einheitliches Landarbeitsgesetz zu Arbeitgeberzusammenschlüssen sorgen, das mit 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Die Arbeitgeberzusammenschlüsse machen es möglich, dass mehrere Land- und Forstwirte gemeinsam Dienstnehmer beschäftigen. „Ziel ist es, dass durch die gemeinsame Beschäftigung von Arbeitnehmern in der kleinstrukturierten österreichischen Landwirtschaft, die durch Saisonspitzen und Wetterabhängigkeit geprägt ist, längerfristige attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden“, so Lebitsch, der sich freut, dass damit eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer endlich umgesetzt wird.

Kontingent wird knapp

Diese Arbeitgeberzusammenschlüsse (mindestes 2, höchstens 5 Unternehmen aus dem selben oder einem angrenzenden Bezirk) kommen auch bei der Beschäftigung von Erntehelfern zur Anwendung. „Damit können flexiblere Lösungen erzielt und Erntespitzen besser abgedeckt werden“, so Herbert Lebitsch.
Sorgen bereitet dem Kammerobmann aber die Kontingentierung. So sind für die gesamte Steiermark nur 543 Erntehelfer vorgesehen, ein Teil von ihnen ist bereits fix in der Forstwirtschaft gebunden. Verhandlungen über eine Aufstockung des Kontingents um 30 bzw. 50 Prozent müssen erst geführt werden, sind aber laut Lebitsch notwendig, um die Saisonhöhepunkte abzudecken. „Die Ernte nicht einzubringen ist ähnlich wie Lebensmittel verderben zu lassen und wegzuwerfen“, so Lebitsch.

Ein bundesweit einheitliches Landarbeitergesetz soll den Bauern flexiblere Möglichkeiten und damit verbunden auch wesentliche Erleichterungen bieten. | Foto: MEV
Kammerobmann Herbert Lebitsch: „Mit dem neuen Gesetz können flexiblere Lösungen erzielt und Erntespitzen besser abgedeckt werden.“
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