Söchau
Unerlaubte Tierfallen aufgestellt - Tatverdächtiger geständig

Die Polizei konnte einen geständigen 59-Jährigen ausforschen. Er hatte hinter seinem Grundstück unerlaubterweise zwei Lebenfallen und ein Abzugeisen aufgestellt. | Foto: BRS - Symbolbild
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  • Die Polizei konnte einen geständigen 59-Jährigen ausforschen. Er hatte hinter seinem Grundstück unerlaubterweise zwei Lebenfallen und ein Abzugeisen aufgestellt.
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Montagnachmittag bemerkte eine 60-Jährige aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld mehrere Tierfallen. Polizisten konnten einen 59-jährigen Verdächtigen aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ausforschen.

SÖCHAU. Gegen 14 Uhr stellte eine 60-Jährige, die auf der Suche nach ihren Katzen war, hinter einem Holzstoß zwei Lebendfallen und ein so genanntes Abzugeisen fest. Abzugeisen sind Schlagfallen, die als Totfangfallen gedacht sind. Solche Fallen, wenn sie unsachgemäß und unerlaubt ausgelegt werden,  werden oft Haustieren wie etwa Katzen zum Verhängnis. Bei dem Versuch das Abzugeisen um es unschädlich zu machen, auszulösen, geriet der Hund der 60-Jährigen mit dem Halsband in die Falle. Die Frau verständigte daraufhin einen Jäger und dieser konnte den Hund befreien. Der Hund blieb glücklicherweise unverletzt.

Symbolfoto einer Schlagfalle.

Verdächtiger ausgeforscht

Polizisten konnten bereits nach kurzer Zeit einen Verdächtigen ausforschen. Der 59-Jährige steht im Verdacht die Tierfallen in unmittelbarer Nähe zu seinem Grundstück, am Waldrand neben einer Gemeindestraße, aufgestellt zu haben. Er zeigte sich geständig. Er gab an,  dass er die Fallen zum Schutz seiner Geflügel- und Hasenzucht vor Raubtieren aufgestellt habe.

Totschlagfallen werden oft Haustieren wie Katzen, aber auch Hunden zum Verhängnis (Symbolfoto). | Foto:  maksymowicz - Fotolia
  • Totschlagfallen werden oft Haustieren wie Katzen, aber auch Hunden zum Verhängnis (Symbolfoto).
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Die Fallen wurden entfernt. Der 59-Jährige wurde nun wegen des Verdachtes einer Übertretung nach dem Steiermärkischen Jagdgesetz und darüber hinaus wegen des Verdachtes des Eingriffes in fremdes Jagd- und Fischereirecht angezeigt.

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