Hospizarzt Gustav Herincs informierte
Patientenverfügung ist wichtige Vorsorgemaßnahme

Hospizteam Hartberg-Leiterin Renate Prasch (l.) sowie Mitglieder des Hospizteams mit Hospizarzt Gustav Herincs (hinten links).      | Foto: KK
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  • Hospizteam Hartberg-Leiterin Renate Prasch (l.) sowie Mitglieder des Hospizteams mit Hospizarzt Gustav Herincs (hinten links).
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Was ist eine Patientenverfügung? Wie wird sie erstellt? Wann kommt sie zu tragen? Wichtige Fragen, die man sich im Alltag aber meist zu wenig stellt - was dann im Bedarfsfall allerdings oft zu Irritationen, Unsicherheit, Stress und im schlimmsten Fall sogar zu Fehlverhalten führen kann.
Auf Initiative des Hospizvereins Steiermark/Hospizteam Hartberg gab es kürzlich Informationen dazu von Hospizarzt Gustav Herincs bei einem Vortrag im Gasthof Pack in Hartberg/Lebing.
Hospizteam Hartberg Leiterin Renate Prasch begrüßte den Vortragenden und freute sich über den regen Besuch. Sie gab einen kurzen Überblick über die Arbeit des Hospizteams Hartberg, welches heuer das 30jährige Jubiläum feiert. „Wir vom Hospizverein begleiten das Leben bis zuletzt, wir pflegen das Miteinander mit Betroffenen und Angehörigen“, so die Teamleiterin.
Der Vortragende Gustav Herincs wohnt in Ollersdorf und war über 20 Jahre Hospizarzt. In kompetenter und durchaus auch humorvoller Weise referierte er über das Thema „Patientenverfügung“. „Wie möchte ich gerne sterben? Setzen Sie sich mit dem eigenen Tod auseinander! Halten Sie schriftlich fest, welche ärztliche Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit ablehnen. In einer Patientenverfügung gehört festgehalten, unter welchen Umständen eine bestimmte ärztliche Behandlung abgelehnt wird.
Vordrucke für Patientenverfügungen können aus dem Internet herunter geladen werden. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen verbindlichen und allen anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügungen. Eine verbindliche Patientenverfügung, die von einem Notar oder Rechtsanwalt zu verfassen ist, erfordert auch ein ärztliches Aufklärungsgespräch.
Mit einer Patientenverfügung geben Sie Ihrer Familie und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine wichtige Entscheidungshilfe für ihr Tun in die Hand.
Verbindliche Patientenverfügungen müssen alle acht Jahre erneuert werden“, so der Vortragende abschließend, der auch anhand von praktischen Beispielen verschiedene Fälle aus dem Alltag schilderte.
Infos: Hospizverein Steiermark, 8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 36, Telefon: 0316/391570 – 0, Email: dasein@hospiz-stmk.at, www.hospiz-stmk.at

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