U-Ausschuss
Van der Bellen beauftragt Gericht zur Aktensicherung bei Blümel

Van der Bellen lässt ab morgen mögliche fehlende Akten des Finanzministers durch das Straflandesgericht exekutieren. | Foto: Peter Lechner/HBF
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  • Van der Bellen lässt ab morgen mögliche fehlende Akten des Finanzministers durch das Straflandesgericht exekutieren.
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In der Causa Blümel beauftragt Bundespräsident Alexander van der Bellen das Straflandesgericht mit der Exekution der Blümel-Aktenlieferung. Dabei gehe es "um kein Strafverfahren", wie der Präsident am Mittwochabend mehrfach betonte.

ÖSTERREICH. Nachdem das Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Zuständigkeit für die – von der Opposition gewünschte – Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den „Ibiza“-U-Ausschuss nicht bei sich, sondern bei Van der Bellen sah (wie berichtet), musste dieser durchgreifen.

"Ich bin kein Hellseher, ob alle Akten geliefert wurden," so Van der Bellen. Jetzt gehe es darum sicherzustellen, dass alle Unterlagen geliefert werden, damit der U-Ausschuss arbeiten kann. Van der Bellen lässt nun ab morgen mögliche fehlende Akten des Finanzministers durch das Straflandesgericht exekutieren. Der Bundespräsident betont, dass es sich dabei nicht um ein Strafverfahren handelt, sondern vielmehr ein "Verfahren zur Informationsbeschaffung". 

Finanzminister Gernot Blümel wird vorgeworfen, dass die Aktenvorlage nach wie vor unvollständig sei. Zudem wirft Blümel der ZIB2 Falschinformation vor. | Foto: BKA/Andy Wenzel
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Minister Blümel erklärte zuvor, die Akten vollständig geliefert zu haben. Die Opposition habe dem Bundespräsidenten berichtet, dass die Unterlagen unvollständig seien. Der Bundespräsident: "Die Einen sagen so, die Anderen so." Van der Bellen hatte eine Anfrage an den VfGH bezüglich der Lieferungen gestellt.

„Weiter Handlungsspielraum“ 

Blümel hatte die Vorwürfe der Opposition am Vortag bestritten und Van der Bellen eingeladen, sich von der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen. Das Ersuchen Van der Bellens wurde im Plenum des VfGH erörtert und mit einem nun übermittelten Schreiben beantwortet. Darin verweist der VfGH darauf, dass die Verfassung ihm keine über den Antrag hinausgehende Zuständigkeit im Exekutionsverfahren zuweist – und hebt besonders hervor, dass er nicht die Stellung eines „betreibenden Gläubigers“ hat.

Laut VfGH sei "gemäß die Exekution Art. 146 Abs. 2 B-VG nach den Weisungen des Bundespräsidenten durch nach seinem Ermessen beauftragte Organe durchzuführen." Dabei komme ihm ein „weiter Handlungsspielraum“ zu. „In diesem Zusammenhang obliegt es dem Bundespräsidenten allerdings auch zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zu setzen sind, um den vom Spruch des Erkenntnisses vom 3. März 2021, UA 1/2021, verlangten Zustand herzustellen“, konstatiert das Höchstgericht in der Früh.

Blümel wirft ZiB2-Anchor Falschinformation vor

Blümel warf am Nachmittag der Opposition via Facebook zudem vor, Van der Bellen mit falschen Informationen täuschen zu wollen. Dabei geht es um eine E-Mail, von deren Nicht-Lieferung auch beim ZIB2-Interview mit Blümel am Dienstag die Rede war, was sich jedoch bei Recherche des Ressorts als falsch herausgestellt habe, wie der Minister schrieb. Das Dokument sei sogar zweimal übermittelt worden.

"Heute hat mich Herr Blümel angerufen, mir ein Email vorgelesen und mich gefragt, ob es sich dabei um das Mail von gestern handeln würde. Das habe ich ihm bestätigt. Ich wusste nicht, dass der Finanzminister bei mir für ein Facebook-Posting recherchiert hat, aber inhaltlich ist seine Schilderung unseres Telefonats ebenso korrekt wie meine gestrige Frage in der ZIB2,“ gab sich Armin Wolf zum "Kurier" gelassen.

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