Causa Kartenverteilaktion
Keine Parteispende, Anzengruber soll mögliche Forderungen übernehmen

Die dringende FPÖ-Anfrage an Bgm. Willi und Vizebgm. Anzengruber sollen Aufklärung bringen. | Foto: Zeitungsfoto.at
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  • Die dringende FPÖ-Anfrage an Bgm. Willi und Vizebgm. Anzengruber sollen Aufklärung bringen.
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Die Kartenverteilaktion der ErlebnisCard-Tirol durch Vizebgm. Johannes Anzengruber hat u. a. zu einer rechtlichen Prüfung des Vorgangs durch die ÖVP geführt. Anzengruber will ein eigenes Rechtsgutachten erstellen lassen. Aufklärung in die ganze Angelegenheit soll auch eine dringende FPÖ-Anfrage mit 16 Fragen bringen.

INNSBRUCK. Nach der juristischen Prüfung der Annahme der ErlebnisCards-Tirol durch Vizebgm. Johannes Anzengruber hat die ÖVP eine juristische Stellungnahme eingeholt. LGF Sebastian Kolland: "In meiner Verantwortung als Landesgeschäftsführer der Tiroler Volkspartei habe ich nach intensiver medialer Berichterstattung eine juristische Prüfung über die Frage, ob es sich bei den durch Vizebürgermeister Johannes Anzengruber verteilten Vorteilskarten (ErlebnisCard Tirol) um eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes handelt, in Auftrag gegeben. Diese liegt nun vor. Wie mit ihm vereinbart, habe ich die juristische Einschätzung persönlich mit Johannes Anzengruber besprochen."

Keine Parteispende

Laut juristischer Expertise kann ausgeschlossen werden, dass die Übergabe der „ErlebnisCards Tirol“ seitens der digital card solutions GmbH eine unmittelbare Spende an die ÖVP Innsbruck oder an die Tiroler Volkspartei im Sinne des Parteiengesetzes darstellt. Nicht ausgeschlossen wird jedoch, dass es sich um eine Spende an einen Abgeordneten gemäß §2 Z 5 lit e des Parteiengesetzes handelt. "Um etwaigen Schaden von der Tiroler Volkspartei abzuwenden, habe ich deshalb in meiner Funktion als Landesgeschäftsführer mit Vizebürgermeister Johannes Anzengruber vereinbart, dass –

sollte der Rechnungshof bzw. der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat aufgrund der Weitergabe der „ErlebnisTirol Cards“ Forderungen gegenüber der Volkspartei erheben – diese vollumfänglich von Johannes Anzengruber übernommen werden",

hält Kolland abschließend fest.

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Eigene rechtlichen Prüfung

"Die erfolgte juristische Prüfung des Rechtsexperten Werner Suppan ergab laut Information von Landesgeschäftsführer Sebastian Kolland, dass es sich bei der Aktion um keine Spende an die Innsbrucker ÖVP oder an die Tiroler Volkspartei handelt", erklärt Vizebgm. Johannes Anzengruber in einer Aussendung. Sebastian Kolland hat Johannes Anzengruber am Montag darüber informiert. "Das Gutachten wurde mir seitens Kolland weder ausgehändigt noch zum Durchlesen vorgelegt. Ich habe in der Zwischenzeit den Landesgeschäftsführer aufgefordert, mir das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Nachdem ich aber damit rechnen muss, diese nicht ausgehändigt zu bekommen, habe ich eine eigene rechtliche Überprüfung in Auftrag geben“, informiert Anzengruber.

Keine Complaince-Regelung

Mit einer dringenden Anfrage mit 16 Fragen will Vizebgm. Markus Lassenberger Aufklärung in die ganze Angelegenheit bringen. Bürgermeister Georg Willi und Vizebgm. Johannes Anzengruber sollen dazu folgende Fragen beantworten. Eingeleitet wird die Anfrage mit folgender Begründung: "Am 18.08.2023 berichtet der Bezirksfeuerwehrverband Innsbruck auf seiner Homepage (https://www.feuerwehr-innsbruck.aUb/9317/ ), von einer Übergabe der Erlebniscard (https://erlebniscard.tirol) an den Bezirksfeuerwehrverband Innsbruck durch den 2. Vizebürgermeister Mag. Johannes Anzengruber im Namen der Stadt Innsbruck. Der Bezirsfeuerwehrverband bedankt sich dabei mit den Worten:" Die großzügige Geste des Vizebürgermeisters und der Stadt Innsbruck zeigt deutlich, wie sehr die Arbeit der Feuerwehrmitglieder geschätzt wird. Sie sind stets zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wird, und setzen oft ihr eigenes Wohl aufs Spiel, um das Leben und Eigentum anderer zu schützen. Dieser Akt der Wertschätzung erinnert uns daran, wie wichtig jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau für die Sicherheit unserer Bevölkerung und Stadt ist. " Am 04.09.2023 berichtet MeinBezirk online von der Übergabe weiterer 130 Erlebniscards an die Mitarbeiter des Pflegeheims St. Josef am Inn. Aufgrund dieser medialen Berichterstattung wird um Beantwortung nachfolgender Fragen durch den Bürgermeister Willi sowie den 2. Vizebürgermeisters Anzengruber ersucht."

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber überreichte die Erlebniscard Tirol an die 130 Bediensteten im Pflegeheim St. Josef am Inn.  | Foto: Pflegeheim St. Josef am Inn
  • Vizebürgermeister Johannes Anzengruber überreichte die Erlebniscard Tirol an die 130 Bediensteten im Pflegeheim St. Josef am Inn.
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Fragen

1. Da auf der Homepage des Bezirksfeuerwehrverband Innsbruck von einer großzügigen Geste des 2. Vizebürgermeisters sowie der Stadt Innsbruck die Rede ist, ergeht die Frage, ob es magistratsintern zur Erlebniscard einen Aktenvorgang (Aktenvermerke oder sonstiges) dazu gibt?
a. Wenn ja, zwischen wem und wie lautet dieser im Detail (Beilage zur Beantwortung)?
2. Hat es bezogen auf die Erlebniscard und deren Verteilung eine Aktenvorlage in den gemeinderätlichen Gremien wie Ausschüsse, Stadtsenat oder Gemeinderat gegeben?
a. Wenn ja, wann und in welchem Gremium?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Wie viele Erlebniscards wurden von der Stadt Innsbruck bzw dem 2. Vizebürgermeister Anzengruber angeschafft?
4. Um welchen Gültigkeitszeitraum der Cards handelt es sich?
5. Hat die Beschaffung im Direktvergabeverfahren stattgefunden?
a. Wenn ja, wie viele Angebote wurden eingeholt und wer hat den Zuschlag bekommen?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Hat die Beschaffung der Erlebniscard auf eine andere Art und Weise als der Direktvergabe stattgefunden?
a. Wenn ja, in welcher Form?
7. Wie hoch waren die Kosten für die Beschaffung der Erlebniscards (Gesamtsumme sowie Einzelkosten pro Card)?
8. Aus welchem Budgetposten wurde die Anschaffung der Erlebniscards finanziert (genaue Haushaltsstelle)?
9. Hat es, sollte die Anschaffung aus einem städtischen Budgetposten erfolgt sein, einen allenfalls notwendigen Beschluss gegeben?
a. Wenn ja, wann ist dieser erfolgt?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wer ist der Betreiber bzw Umsetzer dieser Erlebniscard (genaue Beschreibung des Unternehmens)?
11. An wen wurden die angeschafften Erlebniscards verteilt (genaue Auflistung)?
12. Wurden Mitglieder des Stadtsenats von der Verteilung dieser großzügigen Geste des 2. Vizebürgermeister sowie der Stadt Innsbruck in Kenntnis gesetzt?
a. Wenn ja, wie und wann?
13. Wusste der Bürgermeister im Fall dessen, dass es keinen Aktenvorgang gegeben hat von der Beschaffung dieser Erlebniscards?
a. Wenn ja, seit wann wusste man Bescheid?
14. In welcher Form (kostenlos oder nach Angebot) sind die Erlebniscards der Stadt Innsbruck, dem Bürgermeister oder dem 2. Vizebürgermeister überlassen worden?
15. Wenn die Erlebniscards kostenlos vom Betreiber bzw Umsetzer der Stadt Innsbruck überlassen wurden, wurde diesbezüglich einem allenfalls zuständigen Gremium wie dem Stadtsenat berichtet?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
16. Gibt es diesbezüglich, sofern Frage 15 mit JA zu beantworten ist, Compliance-Richtlinien der Stadt Innsbruck oder geltende rechtliche Grundlagen im IStR oder andere Rechtsnormen die eine Vorgehensweise bei der Überlassung von kostenlosen Werten in solchen Fällen vorschreiben?
a. Wenn ja, welche?
Vorab, Compliance-Richtlinien für politische Mandatarinnen und Mandatare gibt es in der Stadt Innsbruck nicht. Bgm. Georg Willi soll seinen Teil der Fragen bereits beantwortet haben, Vizebgm. Johannes Anzengruber hat bis zur Gemeinderatssitzung Zeit, die Fragen zu beantworten.

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