Stadtsenat
Parkgebühren kommen am 2. Mai wieder, Aktuelles aus der Stadtpolitik

In seiner heutigen Sitzung tagte der Innsbrucker Stadtsenat unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen in den Ursulinensälen, Innrain 7, dann gab es die Video-Pressekonferenz | Foto: IKM
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  • In seiner heutigen Sitzung tagte der Innsbrucker Stadtsenat unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen in den Ursulinensälen, Innrain 7, dann gab es die Video-Pressekonferenz
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INNSBRUCK. Zwar wurde einzelne Lockerungen der Schutz- und Vorbeugemaßnahmen in Innsbruck getroffen, die Informationen nach dem Stadtsenat, der diesmal in den Ursuliensälen stattfand, wurden aber noch per Video-Konferenz vermittelt. Beschlüsse gab es beispielsweise bei Thema Gastgärten, mit 2. Mai wird die Parkraumbewirtschaftung wieder eingesetzt. Kommenden Donnerstag, von 16.00 bis 19.00 Mai, findet am Marktplatz von der Markthalle wieder der „Bauernmarkt am Inn“ statt. Einheitlich wurde auf die positive Entwicklung der Patientenzahlen verwiesen und eindringlich von allen an die weitere Einhaltung der persönlichen Schutz- und Vorbeugemaßnahmen appelliert.

Verfügungen des Bürgermeisters per Notrecht

In dringenden Fällen, in denen die zeitgerechte Einberufung des Gemeinderates bzw. des Stadtsenates nicht möglich ist, kann der Bürgermeister in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung eben dieser zustehen, anstelle dieser Organe handeln – so sieht es das Innsbrucker Stadtrecht im Paragraf 33 vor. Im sogenannten Notrecht kann der Bürgermeister in dringenden Fällen handeln. Diese liegen vor, wenn die Erledigungen der Angelegenheiten ohne Nachteil für die Sache oder ohne Gefahr eines Schadens für die Stadt nicht aufgeschoben werden können oder ihrer Natur nach sofort erledigt werden müssen. Da weder der Innsbrucker Gemeinderat noch der Stadtsenat aufgrund von Covid-19 tagen konnten, machte Bürgermeister Georg Willi insgesamt fünfmal vom Notrecht Gebrauch. Die Verfügungen wurden dem Stadtsenat in der heutigen Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt:
(1) Die Stadt Innsbruck hat im Jahr 1976 die Flächen der Deponie Ahrental zur Errichtung und zum Betrieb einer Mülldeponie von diversen Grundstückseigentümern in Bestand genommen. Diese Bestandverträge wurden im Jahr 1996 neu geregelt. Mit Vereinbarung vom 20.01.2000 hat die Stadt Innsbruck diese Flächen der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) in Unterbestand gegeben. Die Bestandverträge mit den Grundstückseigentümern sind bis 30.09.2020 befristet und zumindest 6 Monate vor deren Ablauf zu verlängern. Der Bürgermeister unterzeichnete die Verlängerung der Verträge auf unbestimmte Dauer am 19. März 2020.
(2) Zur Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur (Notbetrieb) und die notwendigen Maßnahmen für die Innsbrucker Bevölkerung wurde die Finanzverwaltung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsstellen, wie etwa Mittel zur ärztlichen Betreuung und Gesundheitsvorsorge, anzulegen. Ausgegangen wird von einer maximalen Summe von 200.000 Euro. Damit wird die Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur für den Notbetrieb und die notwendigen Maßnahmen für die Innsbrucker Bevölkerung finanziert. Der Bürgermeister nahm dies anstelle des Gemeinderates zur Kenntnis.
(3) Die Landeshauptstadt unterstützt Vereine und Organisationen aus den unterschiedlichsten Bereichen von privater Kinderbetreuung, Kultur, über Soziales bis hin zu Sport und Bildung. Aufgrund der Krise rund um Covid-19 können die Bestimmungen der Subventionsordnung nicht durchgehend eingehalten werden. Deshalb wurde es von der Stadt Innsbruck möglich gemacht, dass FörderwerberInnen zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes oder der Liquidität möglichst rasch Subventionen erhalten. Der Bürgermeister genehmigte diese Verfügung am 23. März 2020.
(4) Für UnternehmerInnen, die aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Krise nachweislich Einnahmenverluste oder einen völligen Einnahmenentfall haben, wird die monatlich fällige Kommunalsteuer aufgrund eines formlosen Schreibens an das Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung bis auf Weiteres gestundet. Vorschreibungen von Säumniszuschlägen und von Stundungszinsen erfolgen im Falle dieser Stundungsansuchen nicht. Per Notrecht genehmigte der Bürgermeister dies am 31. März 2020.
(5) Am 26. März 2020 genehmigte Bürgermeister Georg Willi sämtliche Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit von insgesamt 35 Sportclubs und -vereine.

Digitaler Baumkataster

Derzeit sind 13.138 Bäume im digitalen Baumkataster erfasst. Es handelt sich dabei um städtische Bäume und solche im Eigentum der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG), etwa bei Schulen, Wohnanlagen und Kindergärten. Bäume auf Privatgrundstücken und in Wäldern sind nicht enthalten. Der Innsbrucker Stadtsenat hat in seiner heutigen Sitzung einer Veröffentlichung des Baumkatasters auf der Website der Stadt Innsbruck einstimmig zugestimmt. Bereitgestellt werden die Daten sowie Details zu Baumgattung, Alter, Standort und Baumnummer vom städtischen Amt für Grünanlagen. Weitere Informationen wie etwa Maßnahmenlisten und Kontrolldaten dienen der amtsinternen Verwendung und unterliegen zum Teil auch der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und werden deshalb nicht veröffentlicht.

Österreichischer Städtebund

Der Innsbrucker Stadtsenat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den zweiten Bürgermeisterstellvertreter Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc als Nachfolger von Franz X. Gruber in folgende Gremien und Fachausschüsse des Österreichischen Städtebundes zu entsenden: Hauptausschuss, Geschäftsleitung (kooptives Mitglied ohne Stimmrecht), Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Jugend sowie das Netzwerk Gesunde Städte.

Nominierung ÖV-Stabstelle

Aufgrund personeller Veränderungen wird die Stabstelle für öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr im Zentralraum von Innsbruck (ÖV-Stabstelle) neu besetzt. Einstimmig sprach sich der Innsbrucker Stadtsenat dafür aus, Mag. Johannes Verdross als Nachfolger von MMag. Armin Tschurtschenthaler und DI Klaus Gruber als Nachfolger von DI Dr. Reinhard Fischer als Mitglieder der Stabstelle zu entsenden.

Entwicklung der Zahlen in Innsbruck

Tragwerktausch der Katzenbrünnlbrücke über Fallbach

In seiner heutigen Sitzung stimmte der Stadtsenat einstimmig dafür, das Angebot der Bestbieterin Swietelsky AG für den Neubau des Tragwerks der Katzenbrünnlbrücke über den Fallbach unterhalb der Höhenstraße beim Ölberg anzunehmen. Während der Erneuerung wird der FußgängerInnenverkehr aufrecht gehalten. Die Auftragssumme beträgt rund 58.000 Euro.

Beiträge für städtische Betreuung

Die städtischen Kindergärten, Schülerhorte und Tagesheime laufen seit 16. März 2020 im Notbetrieb. „Um die Situation für Eltern zu erleichtern, wird die Vorschreibung der Betreuungsbeiträge in den städtischen Tagesheimen, Schülerhorten und Kindergärten für die Zeit des Corona-bedingten Notbetriebes nach gleichen Regeln ausgesetzt“, erklärt Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr. Der Innsbrucker Stadtsenat hat sich einstimmig für die folgende Regelung ausgesprochen: Für den Monat März 2020 wird nur die Hälfte des monatlichen Betreuungsbeitrages verrechnet. Ab dem Beitragsmonat April 2020 werden keine Beiträge vorgeschrieben. Erst wenn der Unterricht an den Schulen mit Betreuung im Tagesheim sowie die Betreuung in den Kindergärten und Schülerhorten wieder uneingeschränkt stattfinden kann, werden die Beiträge ab dem darauffolgenden Monatsersten wieder wie gewohnt vorgeschrieben. Beim Mittagstisch werden wie gewohnt die tatsächlich konsumierten Mittagessen verrechnet.

Inneneinrichtung des Kindergartens Reichenau-Süd

Der Kindegarten Reichenau-Süd wird um zwei zusätzliche Gruppen erweitert. Für die Inneneinrichtung des Zubaus sowie für eine mobiliare Aufwertung des Altbestandes werden über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) Serienmöbel angekauft. Der Stadtsenat stimmte dem Angebot der Firma Steiner Möbel GmbH in der Höhe von 80.700 Euro einstimmig zu. „Der Kindergarten wird nach dem offenen pädagogischen Konzept eingerichtet. Im Kindergarten wird es eine Lernwerkstatt geben und für kreative Aktivitäten, für Rollenspiele, für die Sinneswahrnehmung oder für das dreidimensionale Bauen stehen jeweils eigene Räume zur Verfügung. Mit diesem vielfältigen Angebot können die Kinder möglichst frei ihren Interessen folgen und auf diese Weise von Anfang an Freude am Lernen und Entdecken entwickeln“, freut sich Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr.

Entwicklung der Zahlen in Tirol

Gastgartenregelung

„Die Stadt Innsbruck verzichtet auf die Mieten für die Gastgärten bei den Gastrobetrieben solange die gesetzlichen Betriebsschließungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 andauern. Auch die Gebühr zur Grundüberlassung für die Bauernmärkte entfällt. Die Entgelte sind frühestens ab Juli 2020 zu entrichten“, informiert Vbgm.  Johannes Anzengruber über die einstimmige Entscheidung in der heutigen Stadtsitzung. Anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus haben die Bezirkshauptmannschaften in Tirol und die Landeshauptstadt Innsbruck zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 erlassen. Unter anderem wurde die Schließung aller Gastgewerbebetriebe zu touristischen Zwecken, insbesondere Gast- und Beherbergungsbetriebe, Hotelbetriebe, Apartmenthäuser, Restaurants, Cafés, Bars verordnet. "Aufgrund dieser Sperren können diese Unternehmen zur Zeit keine Einnahmen erzielen. Um den wirtschaftlichen Schaden etwas zu kompensieren und die Fixkosten zu reduzieren hat man sich von Seiten der Stadt entschlossen, auf die Gastgarten-Mieten bis Juli zu verzichten“, erklärt der auch für den Tourismus verantwortliche Vizebürgermeister Johannes Anzengruber den Hintergrund dieser Maßnahme. „Auch die Bauernmärkte werden entlastet. Das ist ein Vorteil für die Standbetreiber, aber auch für die Kunden, die frische Produkte ganz in der Nähe kaufen können. Wir fördern so auch die Regionalität. Ich bitte aber den notwendigen Abstand beim Einkaufen einzuhalten. Auch die Hygienevorschriften müssen natürlich beachtet werden“, so Vbgm. Anzengruber abschließend.

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