Berufsschulen: Uneinheitliche Regelung bei der Abrechnung von Internatskosten

Derzeit spielen österreichweit agierende Unternehmen im Speditionsbereich bzw. Handel mit dem Gedanken, sämtliche ihrer Lehrlinge an einem zentralen Berufsschulstandort unterrichten zu lassen. Für die Lehrlinge bedeutet das große Belastungen, lange Anfahrtswege und erhebliche Kosten. Die AK fordert deshalb schon im Vorfeld ein Ende dieser Überlegungen, noch dazu, da die Unternehmen damit rechtlich fragwürdige Wege beschreiten. | Foto: Harald A. Jahn - Symbolbild
  • Derzeit spielen österreichweit agierende Unternehmen im Speditionsbereich bzw. Handel mit dem Gedanken, sämtliche ihrer Lehrlinge an einem zentralen Berufsschulstandort unterrichten zu lassen. Für die Lehrlinge bedeutet das große Belastungen, lange Anfahrtswege und erhebliche Kosten. Die AK fordert deshalb schon im Vorfeld ein Ende dieser Überlegungen, noch dazu, da die Unternehmen damit rechtlich fragwürdige Wege beschreiten.
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TIROL. Aktuell gibt es Überlegungen, Lehrlinge an einem zentralen Ort innerhalb Österreichs zu unterrichten. Betroffen wären in erster Linie Lehrlinge des Handels und des Speditionsbereich. Die Arbeiterkammer (AK) macht bereits jetzt darauf aufmerksam, dass dies große Belastungen, lange Anfahrtswege und erhebliche Kosten zur Folge haben wird.

Nachteile für kleinere Schulstandorte und die duale Ausbildung

Die Überlegungen gehen dahin, zentrale Berufsschulen für ganz Österreich zu errichten. Dies würde bedeuten, dass gerade Berufsschulstandorte wie Reutte oder Landeck schließen müssten. Außerdem wäre dadurch auch die Idee der dualen Ausbildung gefährdet, aktuell werden im theoretischen Berufsschulunterricht Lehrlinge verschiedener Betriebe unterrichtet. Mit zentralen Schulstandorten würde auch die theoretische Ausbildung in die Hand der Konzerne gelegt.

Internatskosten würden steigen

Seit ersten Jänner 2018 übernimmt der Bund die Internatskosten. Bei einem zentralen Standort würde die Zahl der Lehrlinge, die auf ein Internat angewiesen seien, steigen. Die Kosten hätte dann der Bund zu tragen. Aus diesen Gründen lehnt die AK diese Entwicklung ab: Sie fordert deshalb das Wirtschaftsministerium auf, bei den Lehrlingsstellen dafür Sorge zu tragen, dass Lehrlinge dort die Berufsschule besuchen, wo sich ihr tatsächlicher Ausbildungsstandort befindet. Abgesehen davon gäbe es auch jetzt schon Probleme bei der Abwicklung der Kosten. Diese seien jetzt schon uneinheitlich und zum Nachteil der Betriebe, Berufsschulen und Lehrlinge.

Uneinheitliche Regelung bei der Abwicklung von Internatskosten

Internatskosten müssen vom Lehrbetrieb an den Internatshalter überwiesen werden. Dann kann er den Ersatz bei der zuständigen Lehrlingsstelle beantragen. In vielen Fällen werden aber die Kosten dem Lehrling in Rechnung gestellt. Diese trauen sich dann häufig nicht, den Einzahlungsbeleg an ihren Betrieb weiterzugeben. Andererseits ist der bürokratische Aufwand so hoch, dass Betriebe ihren Lehrlingen nahelegen, auf den Internatsbesuch zu verzichten.

Um eine praktikable und ökonomisch vernünftige Lösung zu erzielen fordert die AK das Land Tirol als Berufsschulerhalter auf, mit der Lehrlingsstelle der Tiroler Wirtschaftskammer eine vertragliche Vereinbarung zur Direkt-Verrechnung der Internatskosten zu treffen und schnellstens umzusetzen.

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