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ERWIN, DEIN OMBUDSMANN
Bus und Bahn sollen auch für Arbeitnehmer absetzbar sein

AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“ | Foto: AK Tirol
  • AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“
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  • hochgeladen von Laura Sternagel

„Ich fahre schon seit vielen Jahren mit dem Bus zur Arbeit und wieder nach Hause. Bei meinem früheren Arbeitgeber wurde uns dafür sogar das Jobticket zur Verfügung gestellt. Aber im Unternehmen, in dem ich jetzt arbeite, müssen wir für die Kosten für Bus und Bahn selbst aufkommen. Beim Lohnsteuerausgleich ist mir dann aufgefallen, dass ich diese Ausgaben leider nicht geltend machen kann“, erzählt Peter.

Anreize für Umstieg

„Diesen Umstand kritisiert auch die AK Tirol und fordert vom Finanzministerium Nachbesserungen“, betont Ombudsmann Erwin Zangerl. „Wenn Menschen für den Klimaschutz verstärkt auf Öffis umsteigen sollen, reicht es nicht, das Netz auszubauen. Es braucht auch finanzielle Anreize. Hinzu kommt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch hier gegenüber den Selbständigen benachteiligt sind. Deshalb darf die Absetzbarkeit von Bus- und Bahntickets nicht länger nur Selbständigen vorbehalten sein.“

Arbeitnehmer benachteiligt

Mehr Öffis statt Pkw, lautet eine Devise im Kampf gegen den CO2-Ausstoß. Wer sich mit dem Thema aber aus steuerlicher Sicht befasst, muss feststellen, dass Arbeitnehmer gegenüber Selbständigen erheblich benachteiligt sind: Denn Selbständige können alle Kosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz bzw. zur Betriebsstätte und retour in voller Höhe geltend machen – Abgesehen davon, dass Selbständige auch alle tatsächlichen Kosten für beruflich bedingte Fahrten mit ihrem Pkw absetzen können. Arbeitnehmern hingegen wird kein finanzieller Anreiz geboten, um auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Kosten von Bus- oder Bahntickets können sie nicht absetzen. Das steuerfreie Jobticket war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dieses hängt jedoch von der Bereitschaft und der Finanzierung durch den Arbeitgeber ab.

Kein Kilometergeld

Benachteiligt gegenüber Selbständigen sind übrigens auch Pendler, die aufs Auto angewiesen sind. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort kein Kilometergeld geltend machen. Und mit dem Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls dem Pendlerpauschale sind die Kosten nur teilweise abgedeckt. Deshalb fordert die AK Tirol vom Finanzministerium, dass Arbeitnehmer zusätzlich zum Pendlerpauschale auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Werbungskosten absetzen können. Dieser finanzielle Anreiz kann den Umstieg forcieren, gleichzeitig wird die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Selbständigen und Beschäftigten zumindest

meinbezirk.at/ombudsmann

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